Social Assistance Appeal Regarding Excessive Rent Upon Relocation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning social assistance where the appellant, largely dependent on economic aid for years, moved to a new municipality and rented an apartment with a rent exceeding the local maximum, despite having been previously alerted to excessive rental costs in the former municipality. The court reasoned that the appellant was obligated to investigate the new municipality's specific rent guidelines before moving, and neither a temporary employment contract nor the hypothetical, distant possibility of a daughter visiting with overnight stays justified incurring above-limit housing costs, as economic assistance is intended for immediate financial emergencies, not speculative future eventualities.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Über dem Mietzinsmaximum liegende Wohnkosten bei Zuzug. Der Beschwerdeführer, welcher seit mehreren Jahren überwiegend auf wirtschaftliche Hilfe angewiesen war, mietete in einer anderen Gemeinde eine Wohnung mit einem über dem kommunalen Mietzinsmaximum liegenden Mietzins. Der Beschwerdeführer war in seiner bisherigen Wohngemeinde auf überhöhte Mietzinse aufmerksam gemacht worden. Es war ihm zumutbar, sich vor dem Umzug über die konkreten Mietzinsrichtlinien zu informieren (E. 4.3). Der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags berechtigte ihn nicht zum Abschluss eines Mietvertrags mit einem überhöhten Mietzins (E. 4.4); ebenso wenig die hypothetische Möglichkeit von Besuchen mit Übernachtung durch seine Tochter in nicht absehbarer Zukunft. Die wirtschaftliche Hilfe dient der unmittelbaren Abfederung finanzieller Notsituationen und kann nicht für allfällige zukünftige Eventualitäten geleistet werden (E. 4.6). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is the basis for the court's substantive decision regarding the eligibility for social assistance concerning excessive rent costs.
This provision is the basis for the court's substantive decision regarding the eligibility for social assistance concerning excessive rent costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00621
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00621 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.12.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Über dem Mietzinsmaximum liegende Wohnkosten bei Zuzug. Der Beschwerdeführer, welcher seit mehreren Jahren überwiegend auf wirtschaftliche Hilfe angewiesen war, mietete in einer anderen Gemeinde eine Wohnung mit einem über dem kommunalen Mietzinsmaximum liegenden Mietzins.
Der Beschwerdeführer war in seiner bisherigen Wohngemeinde auf überhöhte Mietzinse aufmerksam gemacht worden. Es war ihm zumutbar, sich vor dem Umzug über die konkreten Mietzinsrichtlinien zu informieren (E. 4.3). Der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags berechtigte ihn nicht zum Abschluss eines Mietvertrags mit einem überhöhten Mietzins (E. 4.4); ebenso wenig die hypothetische Möglichkeit von Besuchen mit Übernachtung durch seine Tochter in nicht absehbarer Zukunft. Die wirtschaftliche Hilfe dient der unmittelbaren Abfederung finanzieller Notsituationen und kann nicht für allfällige zukünftige Eventualitäten geleistet werden (E. 4.6).
Abweisung. · --- · Stichworte: · MIETZINS MIETZINSMAXIMUM MIETZINSRICHTLINIEN SOZIALHILFE UMZUG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTEN · Rechtsnormen: · § 15 Abs. 1 SHG § 17 Abs. 1 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3