Building Permit for Revised Site Plan Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld a building permit for a revised site plan, including parking spaces to be constructed at a useful distance from the main building site. The court found that any defect in the publication of the parking plan did not disadvantage the appellants, and that the project's overall and building-specific design were no longer subject to review as they were decided in a prior permit process. The court also determined that the revised site plan did not involve excessive excavation and that the parking spaces, located 120 meters away, were acceptably integrated into the surroundings.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Revidierter Umgebungsplan einschliesslich (teilweise in nützlicher Entfernung vom Baugrundstück zu erstellender) Parkplätze(n). Den Beschwerdeführenden selbst ist aus der (teilweise) mangelhaften Publikation (betreffend die nicht auf dem Baugrundstück geplanten Parkplätze) offenkundig kein Nachteil erwachsen (E. 3.1). Vorliegend ist die Einordnung des Projekts als Ganzes wie auch des Baukörpers als solchem nicht mehr zu prüfen, waren diese Fragen doch Gegenstand des Verfahrens betreffend Stammbaubewilligung. Auf die beschwerdeführerischen Rügen betreffend Gestaltung ist nur insoweit einzugehen, als damit eine Baurechtswidrigkeit der mit dem angefochtenen Beschluss bewilligten Projektänderung geltend gemacht wird (E. 4). Prüfung der Einordnung der Umgebung gemäss revidiertem Umgebungsplan. Insbesondere sind keine übermässigen Abgrabungen geplant (E. 5). Die nicht auf dem Baugrundstück projektierten Parkplätze liegen 120 m vom Baugrundstück entfernt und liegen damit in nützlicher Entfernung (§ 244 Abs. 1 PBG) von diesem (E. 6). Auch diese Parkplätze ordnen sich befriedigend in die Umgebung ein (E. 7). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the basis for determining that the parking spaces are at a useful distance from the building plot.
This provision is cited in relation to the application for a building permit and the surrounding design.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00609
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00609 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.05.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.07.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Revidierter Umgebungsplan einschliesslich (teilweise in nützlicher Entfernung vom Baugrundstück zu erstellender) Parkplätze(n). Den Beschwerdeführenden selbst ist aus der (teilweise) mangelhaften Publikation (betreffend die nicht auf dem Baugrundstück geplanten Parkplätze) offenkundig kein Nachteil erwachsen (E. 3.1).
Vorliegend ist die Einordnung des Projekts als Ganzes wie auch des Baukörpers als solchem nicht mehr zu prüfen, waren diese Fragen doch Gegenstand des Verfahrens betreffend Stammbaubewilligung. Auf die beschwerdeführerischen Rügen betreffend Gestaltung ist nur insoweit einzugehen, als damit eine Baurechtswidrigkeit der mit dem angefochtenen Beschluss bewilligten Projektänderung geltend gemacht wird (E. 4). Prüfung der Einordnung der Umgebung gemäss revidiertem Umgebungsplan. Insbesondere sind keine übermässigen Abgrabungen geplant (E. 5).
Die nicht auf dem Baugrundstück projektierten Parkplätze liegen 120 m vom Baugrundstück entfernt und liegen damit in nützlicher Entfernung (§ 244 Abs. 1 PBG) von diesem (E. 6). Auch diese Parkplätze ordnen sich befriedigend in die Umgebung ein (E. 7). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN EINORDNUNG PARKPLÄTZE UMGEBUNGSGESTALTUNG UMGEBUNGSPLAN · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG § 244 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3