Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00596 • VG ZH VB.2021.00596 KI-generiert

Residence Permit Revocation Upheld Due to Fraudulent Prior Marriages

Geschäftsnummer VB.2021.00596
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal challenging the revocation of a residency permit and the refusal of a family reunification request for the appellant's current spouse and child, which arose because the appellant was found to have entered into two previous marriages primarily for foreign law-related motives, supported by substantial evidence suggesting the prior unions were sham marriages entered into under false pretenses that led to the improper extension of the appellant's residence permit and early issuance of the settlement permit. Despite the appellant's good integration, the court reasoned that the revocation of the settlement permit was proportionate given the fraudulent basis for prior immigration benefits, thereby eliminating the legal basis for the current family reunification application.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug | [Abweisung Familiennachzugsgesuch und Widerruf der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdeführer ist zum dritten Mal verheiratet. Während der zweiten Ehe hat er mit seiner heutigen Ehefrau ein Kind gezeugt. Er ersucht um Nachzug seiner Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Umstritten ist, ob es sich bei den zwei ersten Ehen um Scheinehen gehandelt hat.] Der Sachverhalt lässt sich hinreichend anhand der ergänzten Akten beurteilen, weshalb weder eine mündliche Verhandlung noch eine Zeugenbefragung durchzuführen ist (E. 2). Sowohl bei der ersten Ehe des Beschwerdeführers als auch bei der zweiten liegen gewichtige Indizien dafür vor, dass diese ausschliesslich aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurden. Die Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers und die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung erfolgten unter falschen Angaben (E. 4). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich trotz guter Integration als verhältnismässig. Damit entfällt auch die Grundlage für den Nachzug der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes (E. 5).

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung Familiennachzugsbewilligung Aufenthaltsbewilligung ausländischer Ehegatte Scheinehe Fremdes Recht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 lit. b AVG

This article is cited in the final order as the legal basis for revoking the residence permit.

Art. 63 lit. b AVG

This article is cited in the final order as the legal basis for refusing the family reunification request.

Art. 68 Abs. 1 BGG

This procedural provision governs the decision on court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00596

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00596 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.04.2022 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.09.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug · [Abweisung Familiennachzugsgesuch und Widerruf der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdeführer ist zum dritten Mal verheiratet.

Während der zweiten Ehe hat er mit seiner heutigen Ehefrau ein Kind gezeugt. Er ersucht um Nachzug seiner Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Umstritten ist, ob es sich bei den zwei ersten Ehen um Scheinehen gehandelt hat.] Der Sachverhalt lässt sich hinreichend anhand der ergänzten Akten beurteilen, weshalb weder eine mündliche Verhandlung noch eine Zeugenbefragung durchzuführen ist (E. 2). Sowohl bei der ersten Ehe des Beschwerdeführers als auch bei der zweiten liegen gewichtige Indizien dafür vor, dass diese ausschliesslich aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurden.

Die Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers und die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung erfolgten unter falschen Angaben (E. 4). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich trotz guter Integration als verhältnismässig. Damit entfällt auch die Grundlage für den Nachzug der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes (E. 5). · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3