Residency Permit Revocation and Re-evaluation Standard
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to re-examine a decision to revoke a residency permit due to criminal offenses. The court reasoned that while criminal behavior does not permanently bar a new permit, re-evaluation generally requires the individual to have left the country and demonstrated good conduct abroad. An exception for immediate re-evaluation is rare and typically only considered for those who have not complied with departure orders. In this case, the applicant's claim of economic hardship due to the pandemic did not justify an exceptional re-evaluation before proving themselves abroad. The court ultimately dismissed the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Wiedererwägung] Der Widerruf einer Bewilligung wegen Straffälligkeit steht der Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung nicht endgültig entgegen. Eine Neubeurteilung setzt aber grundsätzlich voraus, dass die ausländische Person der Wegweisung Folge geleistet und sich im Ausland bewährt hat, während nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Neubeurteilung geltend machen kann, wer sich über seine Ausreiseverpflichtung hinwegsetzt. Die vom Beschwerdeführer angeführte Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in seiner Heimat infolge der Covid-19-Pandemie rechtfertigt keine ausnahmsweise Neubeurteilung vor angemessener Bewährung im Heimatland (E. 3.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00570
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00570 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.09.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Wiedererwägung] Der Widerruf einer Bewilligung wegen Straffälligkeit steht der Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung nicht endgültig entgegen. Eine Neubeurteilung setzt aber grundsätzlich voraus, dass die ausländische Person der Wegweisung Folge geleistet und sich im Ausland bewährt hat, während nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Neubeurteilung geltend machen kann, wer sich über seine Ausreiseverpflichtung hinwegsetzt.
Die vom Beschwerdeführer angeführte Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in seiner Heimat infolge der Covid-19-Pandemie rechtfertigt keine ausnahmsweise Neubeurteilung vor angemessener Bewährung im Heimatland (E. 3.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · NACHTRÄGLICH GEÄNDERTE SACHLAGE WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4