Somali Foster Children Residency Permit Denial Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the denial of residency permits for two foster children from Somalia, finding that the authorities did not abuse their discretion. The court noted doubts about the claim that the children had no remaining relatives in Somalia and found insufficient evidence that financial support from Switzerland was impossible or that the children would be endangered if they remained in Somalia, thus the refusal of the permit was not unlawful.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Gesuch um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen als Pflegekinder für zwei Jugendliche aus Somalia] Nach Art. 30 Abs. 1 lit. c AIG kann von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden, um den Aufenthalt von Pflegekindern zu regeln; der diesbezügliche Entscheid liegt im pflichtgemäss auszuübenden Ermessen des Migrationsamts (E. 2.1 f.). Die Verweigerung der Bewilligung ist nicht rechtsfehlerhaft. Es bestehen Zweifel an der Behauptung, die Kinder hätten keine Verwandten mehr in Somalia. Ausserdem ist nicht dargetan, weshalb eine finanzielle Unterstützung von der Schweiz aus nicht möglich sein soll bzw. weshalb dadurch eine Gefährdung der Kinder in Somalia besteht (zum Ganzen E. 2.4 ff.). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for granting exceptions to admission requirements for foster children.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00555
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00555 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.01.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Gesuch um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen als Pflegekinder für zwei Jugendliche aus Somalia] Nach Art. 30 Abs. 1 lit. c AIG kann von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden, um den Aufenthalt von Pflegekindern zu regeln; der diesbezügliche Entscheid liegt im pflichtgemäss auszuübenden Ermessen des Migrationsamts (E. 2.1 f.).
Die Verweigerung der Bewilligung ist nicht rechtsfehlerhaft. Es bestehen Zweifel an der Behauptung, die Kinder hätten keine Verwandten mehr in Somalia. Ausserdem ist nicht dargetan, weshalb eine finanzielle Unterstützung von der Schweiz aus nicht möglich sein soll bzw. weshalb dadurch eine Gefährdung der Kinder in Somalia besteht (zum Ganzen E. 2.4 ff.). Abweisung. · --- · Stichworte: · BETREUUNG BETREUUNGSALTERNATIVEN ERMESSENSENTSCHEID PFLEGEKIND SOMALIA · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. 1 lit. c AIG Art. 6 Abs. 1 PAVO Art. 33 VZAE Art. 316 Abs. 1 ZGB · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3