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VB.2021.00550 • VG ZH VB.2021.00550 KI-generiert

Community Service Cessation Appeal Dismissed Due to Unresolved Absences

Geschäftsnummer VB.2021.00550
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal concerning the cessation of community service. The appellant's repeated absences due to work incapacity, which appear to be ongoing, raised doubts about their ability to complete the remaining hours within the two-year timeframe and whether they continue to meet the personal requirements for community service. The court noted that the appellant's ability to serve a custodial sentence would only be assessed if a substitute custodial sentence were ordered in lieu of fines and penalties.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einstellung gemeinnütziger Arbeit | Einstellung des Vollzugs in gemeinnütziger Arbeit. Aufgrund diverser Abwesenheiten des Beschwerdeführers infolge Arbeitsunfähigkeit, die mindestens teilweise weiter anzudauern scheint, erscheint fraglich, inwiefern der Beschwerdeführer die noch zu leistenden Stunden innert der Zweijahresfrist zu leisten vermag und ob er die persönlichen Voraussetzungen für den Vollzug in gemeinnütziger Arbeit (weiterhin) erfüllt. Die Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers würde erst im Rahmen der Anordnung einer anstelle der Geldstrafen und Bussen zu vollziehenden Ersatzfreiheitsstrafe zu prüfen sein (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Ersatzfreiheitsstrafe Einstellung der Sozialhilfe Probezeitkündigung Einstellung des Verfahrens Widerruf des bedingten Strafvollzugs Dauer der Landesverweisung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 57a Abs. I lit. b JVV

Cited as the legal basis for the dismissal of the request for discontinuation of community service due to ongoing work incapacity.

Art. 79a Abs. I StGB

Mentioned in relation to the potential examination of the appellant's ability to serve a custodial sentence if community service cannot be completed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00550

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00550 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.11.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Einstellung gemeinnütziger Arbeit · Einstellung des Vollzugs in gemeinnütziger Arbeit. Aufgrund diverser Abwesenheiten des Beschwerdeführers infolge Arbeitsunfähigkeit, die mindestens teilweise weiter anzudauern scheint, erscheint fraglich, inwiefern der Beschwerdeführer die noch zu leistenden Stunden innert der Zweijahresfrist zu leisten vermag und ob er die persönlichen Voraussetzungen für den Vollzug in gemeinnütziger Arbeit (weiterhin) erfüllt.

Die Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers würde erst im Rahmen der Anordnung einer anstelle der Geldstrafen und Bussen zu vollziehenden Ersatzfreiheitsstrafe zu prüfen sein (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINSTELLUNG GEMEINNÜTZIGE ARBEIT KRANKHEIT STRAFVOLLZUG VOLLZUG · Rechtsnormen: · § 53 JVV § 57a Abs. I lit. b JVV Art. 79a StGB Art. 79a Abs. I StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3