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VB.2021.00546 • VG ZH VB.2021.00546 KI-generiert

Student's School Assignment Unlawful Due to Ignored Care Arrangement

Geschäftsnummer VB.2021.00546
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that a student's school assignment was unlawful because the educational authority failed to consider the student's actual care situation, specifically their grandmother's home where they ate lunch. While the authority's general criteria of geographic proximity and balanced class sizes are acceptable, their adherence to an incorrect factual basis, assigning the child to a school over a kilometer away despite the established care arrangement, constituted an abuse of discretion. Consequently, the court granted the appeal and ordered the child to be reassigned.

Legislator-Regeste

Amtlich

Schulhauszuteilung | [Schulhauszuteilung eines Schülers der 1. Primarklasse] Die Beschwerdegegnerin hat die Schulhauszuteilung nach geografischen Kriterien vorgenommen und dabei auch auf ausgewogene Klassenbestände in den 1. Primarklassen über die verschiedenen städtischen Schulhäuser hinweg geachtet. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden (E. 5.1 f.). Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin auf einen falschen Sachverhalt abgestellt, indem sie die Zuteilung nicht gestützt auf die Betreuungsadresse bei der Grossmutter vornahm (E. 5.3). Die Zuteilung in ein über 1 km weiter entferntes Schulhaus führt sodann dazu, dass der Sohn der Beschwerdeführenden – zumindest was das Mittagessen betrifft – aus seinem gewohnten Betreuungsumfeld bei seiner Grossmutter entfernt wird (E. 5.4). Die Beschwerdegegnerin hat demnach ihr Ermessen rechtswidrig ausgeübt, indem sie an ihrer Schulhauseinteilung auch festhielt, nachdem ihr die private Betreuungssituation von den Beschwerdeführenden klar dargelegt worden war (E. 5.7). Gutheissung. Umteilung des Sohns der Beschwerdeführenden.

Schlagwörter

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Amtsmissbrauch Kindsmisshandlung Sachverhaltsgrundlage Zuweisung zum Schulkreis Zessionsverbot Unterrichtsvertrag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 19 BV

This article is cited as the legal norm, suggesting it was a basis for the court's decision, likely concerning fundamental rights related to education or family life.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00546

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00546 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.11.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Schulhauszuteilung · [Schulhauszuteilung eines Schülers der 1. Primarklasse] Die Beschwerdegegnerin hat die Schulhauszuteilung nach geografischen Kriterien vorgenommen und dabei auch auf ausgewogene Klassenbestände in den 1. Primarklassen über die verschiedenen städtischen Schulhäuser hinweg geachtet.

Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden (E. 5.1 f.). Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin auf einen falschen Sachverhalt abgestellt, indem sie die Zuteilung nicht gestützt auf die Betreuungsadresse bei der Grossmutter vornahm (E. 5.3). Die Zuteilung in ein über 1 km weiter entferntes Schulhaus führt sodann dazu, dass der Sohn der Beschwerdeführenden – zumindest was das Mittagessen betrifft – aus seinem gewohnten Betreuungsumfeld bei seiner Grossmutter entfernt wird (E. 5.4). Die Beschwerdegegnerin hat demnach ihr Ermessen rechtswidrig ausgeübt, indem sie an ihrer Schulhauseinteilung auch festhielt, nachdem ihr die private Betreuungssituation von den Beschwerdeführenden klar dargelegt worden war (E. 5.7).

Gutheissung. Umteilung des Sohns der Beschwerdeführenden. · --- · Stichworte: · BETREUUNG BETREUUNGSWECHSEL ERMESSEN MITTAGSTISCH SCHULHAUS SCHULHAUSZUTEILUNG ZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen: · Art. 19 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2