Retroactive Permit Denial for Encroaching Beer Garden Tent Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the refusal of a retroactive building permit for a tent erected over an approved beer garden without a permit. The tent was deemed a building subject to setback regulations, and it encroached upon the required 3.5-meter distance from the neighboring property line, a distance not met without neighbor consent. The court found the order to restore the legal condition proportionate because the violation was not minor, the applicant lacked good faith regarding the construction, and public interests in rectifying the situation outweighed the applicant's private interest in avoiding the cost of removal.
Legislator-Regeste
AmtlichVerweigerung der nachträglichen Baubewilligung | Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung betreffend ein bereits erstelltes Zelt. Das über dem Bereich einer bewilligten Gartenwirtschaft ohne Baubewilligung errichtete Zelt stellt ein Gebäude dar (E. 3.1). Als solches hat es die Abstandsvorschriften einzuhalten. Das Zelt steht an der Grenze zum Nachbargrundstück und hält damit (schon) den hier für Besondere Gebäude im Sinn von § 273 PBG geltenden Grund- bzw. Grenzabstand von 3,5 m nicht ein. Eine nachbarliche Zustimmung zum Grenzbau liegt nicht vor (E. 3.2). Die Verfügung, mit welcher die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet wurde, erweist sich als verhältnismässig. Die Abweichung von den Bauvorschriften ist nicht geringfügig und die Bauherrin war bezüglich der Bauausführung nicht gutgläubig. Die öffentlichen Interessen an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegen die privaten an der Vermeidung des zumutbaren Entfernungsaufwands (E. 4.2). Abweisung.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court applied this provision to determine that the tent, as a building, did not comply with the required setback regulations from the neighboring property.
This provision was used to assess the proportionality of the order to restore the legal situation.
This provision was applied in the context of assessing the proportionality of the order to restore the legal situation, specifically regarding the lack of minor deviation from building regulations and the applicant's lack of good faith.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00539
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00539 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.04.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung · Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung betreffend ein bereits erstelltes Zelt. Das über dem Bereich einer bewilligten Gartenwirtschaft ohne Baubewilligung errichtete Zelt stellt ein Gebäude dar (E. 3.1).
Als solches hat es die Abstandsvorschriften einzuhalten. Das Zelt steht an der Grenze zum Nachbargrundstück und hält damit (schon) den hier für Besondere Gebäude im Sinn von § 273 PBG geltenden Grund- bzw. Grenzabstand von 3,5 m nicht ein. Eine nachbarliche Zustimmung zum Grenzbau liegt nicht vor (E. 3.2). Die Verfügung, mit welcher die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet wurde, erweist sich als verhältnismässig. Die Abweichung von den Bauvorschriften ist nicht geringfügig und die Bauherrin war bezüglich der Bauausführung nicht gutgläubig.
Die öffentlichen Interessen an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegen die privaten an der Vermeidung des zumutbaren Entfernungsaufwands (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN GEBÄUDE GRENZABSTAND GRUNDABSTAND INTERESSENABWÄGUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIEDERHERSTELLUNG DES RECHTMÄSSIGEN ZUSTANDS · Rechtsnormen: · § 2 ABV § 273 PBG § 341 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3