Appeal of Deportation Order Moot After Voluntary Departure
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn individual who was fined for working without a permit and simultaneously ordered to leave the country, who subsequently appealed the deportation order after timely departure, had their appeal dismissed because the voluntary departure rendered the challenge to the original expulsion measure moot, as the court found no ongoing vested interest in reviewing the order, nor did the factual basis for the terminated illegal stay create a binding legal determination relevant for future immigration proceedings.
Legislator-Regeste
AmtlichWegweisung | [Der Beschwerdeführer wurde Ende April 2021 wegen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe bestraft und gleichentags vom Beschwerdegegner aus der Schweiz weggewiesen; nach der fristgerechten Ausreise erhob der Beschwerdeführer Rekurs gegen die Wegweisung.] Mit der Ausreise in die Heimat und damit dem Vollzug der verfügten Wegweisung ist das aktuelle Interesse des Beschwerdeführers an der Überprüfung der Ausgangsverfügung entfallen. So entfalten die Erwägungen des Beschwerdegegners zur Rechtswidrigkeit des beendeten Aufenthalts darin – entgegen dem Beschwerdeführer – keine Rechtskraft für ein späteres ausländerrechtliches Verfahren etwa um Bewilligung der (Wieder-)Einreise und des Aufenthalts in der Schweiz (zum Ganzen E. 2). Damit hätte die Vorinstanz auf den beschwerdeführerischen Rekurs mangels eines schutzwürdigen Interesses an dessen Erhebung nicht eintreten dürfen. Abweisung der Beschwerde (im Sinn der Erwägungen), soweit darauf eingetreten wird.
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KI-generiertThis provision is cited in the 'Rechtsnormen' section but the dispositive only deals with procedural inadmissibility and costs, not the substance of Art. 64 Abs. 1 lit. b AIG regarding the illegality of the stay.
This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section but the dispositive only deals with procedural inadmissibility and costs, not the substance of Art. 64d AIG.
This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section, but the dispositive does not explicitly reference it to dismiss the appeal (the dispositive refers to lack of current interest, which is a procedural ground, but the specific procedural rule cited in the final order is missing; however, in the absence of an explicit procedural citation in the dispositive, we rely only on what is explicitly stated).
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00536
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00536 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.11.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung · [Der Beschwerdeführer wurde Ende April 2021 wegen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe bestraft und gleichentags vom Beschwerdegegner aus der Schweiz weggewiesen; nach der fristgerechten Ausreise erhob der Beschwerdeführer Rekurs gegen die Wegweisung.] Mit der Ausreise in die Heimat und damit dem Vollzug der verfügten Wegweisung ist das aktuelle Interesse des Beschwerdeführers an der Überprüfung der Ausgangsverfügung entfallen.
So entfalten die Erwägungen des Beschwerdegegners zur Rechtswidrigkeit des beendeten Aufenthalts darin – entgegen dem Beschwerdeführer – keine Rechtskraft für ein späteres ausländerrechtliches Verfahren etwa um Bewilligung der (Wieder-)Einreise und des Aufenthalts in der Schweiz (zum Ganzen E. 2). Damit hätte die Vorinstanz auf den beschwerdeführerischen Rekurs mangels eines schutzwürdigen Interesses an dessen Erhebung nicht eintreten dürfen. Abweisung der Beschwerde (im Sinn der Erwägungen), soweit darauf eingetreten wird. · --- · Stichworte:
· AKTUELLES RECHTSSCHUTZINTERESSE AUSREISEFRIST FESTSTELLUNGSINTERESSE RECHTSWIDRIGER AUFENTHALT REKURSLEGITIMATION VOLLZUG DER WEGWEISUNG WEGWEISUNGSVERFÜGUNG · Rechtsnormen: · Art. 64 Abs. 1 lit. b AIG Art. 64d AIG § 21 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3