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VB.2021.00530 • VG ZH VB.2021.00530 KI-generiert

Residence Permit Legal Aid Denial Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2021.00530
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicants sought free legal aid for a prior administrative proceeding and free legal assistance for the current appeal concerning the issuance or extension of a residence permit. The court reasoned that the applicants failed to sufficiently demonstrate any factual or legal difficulties in the initial administrative process that would have necessitated legal representation, and because the requests were clearly without prospect of success, the lower court correctly denied the request for free legal aid, a denial the current court upheld for the appeal procedure on the same grounds, ultimately dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

unentgeltliche Rechtspflege (Erteilung der Niederlassungsbewilligung / Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung) | [Die Beschwerdeführenden beantragen für das erstinstanzliche Verfahren ein unentgeltlicher Rechtsbeistand und für das vorinstanzliche Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.] Es ist nicht ersichtlich und von den Beschwerdeführenden auch nicht rechtsgenüglich dargetan, dass in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren derartige Schwierigkeiten bestanden haben, welche den Beizug einer Rechtsvertretung erforderlich gemacht hätten (E. 2). Die Begehren der Beschwerdeführenden erweisen sich als offensichtlich aussichtslos, weshalb die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurecht abgewiesen hat. Aus demselben Grund ist dieses auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zu bewilligen (E. 3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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unentgeltliche Rechtspflege Aufenthaltsbewilligungen Amtshilfe gesetzliche Vertretung Rückzug des Rechtsbegehrens Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision is cited in the dispositive concerning the application of costs for the appeal proceedings.

Art. 64 BGG

This provision is cited in the dispositive regarding the refusal to grant legal aid for the appeal proceedings.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00530

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00530 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.12.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · unentgeltliche Rechtspflege (Erteilung der Niederlassungsbewilligung / Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung) · [Die Beschwerdeführenden beantragen für das erstinstanzliche Verfahren ein unentgeltlicher Rechtsbeistand und für das vorinstanzliche Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.] Es ist nicht ersichtlich und von den Beschwerdeführenden auch nicht rechtsgenüglich dargetan, dass in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren derartige Schwierigkeiten bestanden haben, welche den Beizug einer Rechtsvertretung erforderlich gemacht hätten (E. 2).

Die Begehren der Beschwerdeführenden erweisen sich als offensichtlich aussichtslos, weshalb die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurecht abgewiesen hat. Aus demselben Grund ist dieses auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zu bewilligen (E. 3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERSTINSTANZLICHES VERWALTUNGSVERFAHREN UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3