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VB.2021.00522 • VG ZH VB.2021.00522 KI-generiert

Student's Entrance Exam Essay Fail Upheld

Geschäftsnummer VB.2021.00522
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld the decision that a student failed the central entrance examination because her essay had significant deficiencies in comprehensibility, structure, and linguistic correctness, failing to meet the requirements for a coherent and well-written text. The court found that the assessment criteria, including relevance to the required text type and the presence of numerous language errors, were appropriately applied, and the failing grade was justified given the strict evaluation standards for gymnasium entrance exams.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtbestehen der zentralen Aufnahmeprüfung | [Aufsatzbewertung] Gemäss den Prüfungsanforderungen müssen die Kandidierenden einen längeren, logisch zusammenhängenden und sprachlich korrekten Text schreiben. Der Aufsatz der Beschwerdeführerin weist klare Mängel hinsichtlich Nachvollziehbarkeit des Geschilderten und Struktur auf. Auch ist nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdegegner zentrale Bewertungskriterien wie die Zurechenbarkeit zur verlangten Textsorte des Berichts als nicht oder nur unzureichend erfüllt betrachtete. Schliesslich ist auch die Kritik nachvollziehbar, dass der Aufsatz viele sprachliche Fehler enthalte. Insbesondere unter Berücksichtigung der bei Aufnahmeprüfungen an Gymnasien strengen Bewertung erweist sich die Benotung des Aufsatzes mit einer Note unter 3,5 - und damit als unterdurchschnittliche Leistung - als statthaft (E. 4.4). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
endgültiges Nichtbestehen Beurteilungskriterien offensichtliche Unrichtigkeit Anwaltszulassung Modalitäten und Inhalt der Prüfungen vorläufige Aufnahme
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00522

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00522 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.10.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Nichtbestehen der zentralen Aufnahmeprüfung · [Aufsatzbewertung] Gemäss den Prüfungsanforderungen müssen die Kandidierenden einen längeren, logisch zusammenhängenden und sprachlich korrekten Text schreiben. Der Aufsatz der Beschwerdeführerin weist klare Mängel hinsichtlich Nachvollziehbarkeit des Geschilderten und Struktur auf.

Auch ist nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdegegner zentrale Bewertungskriterien wie die Zurechenbarkeit zur verlangten Textsorte des Berichts als nicht oder nur unzureichend erfüllt betrachtete. Schliesslich ist auch die Kritik nachvollziehbar, dass der Aufsatz viele sprachliche Fehler enthalte. Insbesondere unter Berücksichtigung der bei Aufnahmeprüfungen an Gymnasien strengen Bewertung erweist sich die Benotung des Aufsatzes mit einer Note unter 3,5 - und damit als unterdurchschnittliche Leistung - als statthaft (E. 4.4). Abweisung. · --- · Stichworte:

· AUFNAHMEPRÜFUNG AUFSATZ · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4