Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00509 • VG ZH VB.2021.00509 KI-generiert

Appeal Against Precautionary License Withdrawal: Denial of Suspensive Effect

Geschäftsnummer VB.2021.00509
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed a request for the restoration of the suspensive effect on an appeal against a precautionary license withdrawal, requiring that a severe disadvantage must be threatened if the effect is denied, allowing the court a degree of discretion subject to summary review. The court reasoned that precautionary license withdrawals based on medical or character grounds, which aim to secure traffic safety, must generally be executed immediately, meaning that balancing interests usually necessitates denying the suspensive effect to an appeal; since no grounds were presented to deviate from this principle in the current case concerning traffic law administrative measures, the request was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Vorsorglicher Führerausweisentzug (Wiederherstellung aufschiebende Wirkung) | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgewiesenes Begehren im Rekursverfahren betreffend vorsorglichen Führerausweisentzug). Weil bei einem Entzug der aufschiebenden Wirkung die Anordnung rechtswirksam wird, bevor die Rekursinstanz deren Rechtmässigkeit überprüft hat, ist erforderlich, dass ein schwerer Nachteil droht, falls die aufschiebende Wirkung nicht entzogen würde. Dabei steht der urteilenden Instanz ein gewisser Beurteilungsspielraum zu und unterliegt das Gesuch nur einer summarischen Prüfung (E. 3.1). Ein Sicherungsentzug des Führerausweises aus medizinischen oder charakterlichen Gründen ist im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich sofort zu vollstrecken. Daher verlangt die erforderliche Güterabwägung nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung regelmässig, einem Rekurs die aufschiebende Wirkung zu verweigern. Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, um von diesem Grundsatz abzuweichen (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Entzug der aufschiebenden Wirkung Ermessen der Verwaltung Führerausweisentzug vorsorgliche Massnahmen medizinische Gründe Wirkungen der Vorabentscheidungsurteile

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 25 VRG

This provision, concerning the relevant administrative procedure law, is implicitly the basis for the court's decision regarding the request for reestablishment of suspensive effect.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00509

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00509 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.11.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Vorsorglicher Führerausweisentzug (Wiederherstellung aufschiebende Wirkung) · Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgewiesenes Begehren im Rekursverfahren betreffend vorsorglichen Führerausweisentzug). Weil bei einem Entzug der aufschiebenden Wirkung die Anordnung rechtswirksam wird, bevor die Rekursinstanz deren Rechtmässigkeit überprüft hat, ist erforderlich, dass ein schwerer Nachteil droht, falls die aufschiebende Wirkung nicht entzogen würde.

Dabei steht der urteilenden Instanz ein gewisser Beurteilungsspielraum zu und unterliegt das Gesuch nur einer summarischen Prüfung (E. 3.1). Ein Sicherungsentzug des Führerausweises aus medizinischen oder charakterlichen Gründen ist im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich sofort zu vollstrecken. Daher verlangt die erforderliche Güterabwägung nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung regelmässig, einem Rekurs die aufschiebende Wirkung zu verweigern. Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, um von diesem Grundsatz abzuweichen (E. 3.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ENTZUG DER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG SCHWERER NACHTEIL SICHERUNGSENTZUG STRASSENVERKEHRSRECHT SUMMARISCHE PRÜFUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 25 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3