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VB.2021.00497 • VG ZH VB.2021.00497 KI-generiert

Residency Permit Revocation Appeal Dismissed Due to Invalid Electronic Filing Signature

Geschäftsnummer VB.2021.00497
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning the revocation of a residency permit because the filing, submitted on the last day of the appeal period via a secure electronic platform, lacked the required qualified electronic signature, as the physically signed document was sent after the deadline had passed. The court reasoned that the appellant failed to sufficiently substantiate any grounds for the restoration of the missed deadline, lacking both substantive details and meaningful evidence, leading to the refusal of the request for deadline restoration and the subsequent inadmissibility of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung/Rückstufung | Die Eingabe der Beschwerdeführerin am letzten Tag der Beschwerdefrist erfolgte zwar über IncaMail und damit über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellung. Der Eingabe fehlt jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur (E. 2.3 f.). Die handschriftlich unterzeichnete Beschwerde wurde nach Ablauf der Beschwerdefrist versandt (E. 2.4). Ein Fristwiederherstellungsgrund ist nicht hinreichend dargetan, da es diesbezüglich an substanziierten Angaben sowie an aussagekräftigen Belegen fehlt (E. 3). Kostenauflage an die Vertreterin der Beschwerdeführerin (E. 5.1). Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs. Abweisung UP/URB, soweit nicht wegen Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Nichteintreten.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug fehlende Unterschrift Wiederherstellung der versäumten Frist abgelaufene Aufenthaltsbewilligung Elektronische Signatur Rückzug des Rechtsbegehrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 130 ZPO

This procedural rule is cited as a basis for the court's decision regarding the inadmissibility (Nichteintreten) of the appeal.

§ 71 VRG

This procedural rule likely governs the general procedure or inadmissibility, as it is cited in relation to the outcome.

§ 12 Abs. 2 VRG

This provision is cited, likely related to the formal requirements of the submission which led to the outcome.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00497

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00497 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.10.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 11.05.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung/Rückstufung · Die Eingabe der Beschwerdeführerin am letzten Tag der Beschwerdefrist erfolgte zwar über IncaMail und damit über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellung.

Der Eingabe fehlt jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur (E. 2.3 f.). Die handschriftlich unterzeichnete Beschwerde wurde nach Ablauf der Beschwerdefrist versandt (E. 2.4). Ein Fristwiederherstellungsgrund ist nicht hinreichend dargetan, da es diesbezüglich an substanziierten Angaben sowie an aussagekräftigen Belegen fehlt (E. 3). Kostenauflage an die Vertreterin der Beschwerdeführerin (E. 5.1). Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs. Abweisung UP/URB, soweit nicht wegen Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Nichteintreten. · --- · Stichworte:

· ELEKTRONISCHE EINGABE ELEKTRONISCHE SIGNATUR E-MAIL FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGRUND · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG § 71 VRG § 130 ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4