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VB.2021.00434 • VG ZH VB.2021.00434 KI-generiert

Audit Costs Not Imposed Without Special Circumstances

Geschäftsnummer VB.2021.00434
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The court held that while costs of an independent audit of a collectively bargained agreement can be imposed on contracting parties if justified by special circumstances, the mere establishment of an independent body is insufficient. In this case, the contracting parties' public accusations against an outsider were at least partially confirmed, meaning the audit was not an act of harassment. Therefore, absent special circumstances, the costs of the independent audit could not be imposed on the complaining party.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kostenauflage der Lohnbuchkontrolle | Die Kontrollkosten eines unabhängigen Kontrollorgans können nach Art. 6 Abs. 3 Halbsatz 2 AVEG ganz oder teilweise den Vertragsparteien eines allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) auferlegt werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Mit diesem Ausnahmetatbestand soll verhindert werden, dass die Vertragsparteien mittels GAV-Kontrollen des Vollzugsorgans einen unbequemen Aussenseiter, der mit rechtmässigen Mitteln effizienter und billiger arbeitet als die Vertragsparteien, beseitigen bzw. seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können (E. 2.2). Die Einsetzung eines unabhängigen Kontrollorgans stellt noch keinen besonderen Umstand dar. Da sich die von den Vertragsparteien anlässlich einer Medienkonferenz geäusserten Vorwürfe mindestens teilweise bestätigten, stellt die streitgegenständliche Lohnbuchkontrolle kein schikanöses Verhalten der Vertragsparteien dar. Mangels besonderer Umstände können die Kosten der unabhängigen Lohnbuchkontrolle nicht der Beschwerdeführerin auferlegt werden (E. 2.3). Gutheissung.

Schlagwörter

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Sonderprüfung Vertragspartei besondere Umstände Unabhängigkeit der Kontrollstelle Parteientschädigung geschäftsmässig begründeter Aufwand

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 6 Abs. 3 Halbsatz 2 AVEG

This provision allows for the cost of controls by an independent body to be fully or partially imposed on contracting parties of a generally binding collective labor agreement if specific circumstances justify it.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00434

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00434 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.11.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Kostenauflage der Lohnbuchkontrolle · Die Kontrollkosten eines unabhängigen Kontrollorgans können nach Art. 6 Abs. 3 Halbsatz 2 AVEG ganz oder teilweise den Vertragsparteien eines allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) auferlegt werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.

Mit diesem Ausnahmetatbestand soll verhindert werden, dass die Vertragsparteien mittels GAV-Kontrollen des Vollzugsorgans einen unbequemen Aussenseiter, der mit rechtmässigen Mitteln effizienter und billiger arbeitet als die Vertragsparteien, beseitigen bzw. seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können (E. 2.2). Die Einsetzung eines unabhängigen Kontrollorgans stellt noch keinen besonderen Umstand dar. Da sich die von den Vertragsparteien anlässlich einer Medienkonferenz geäusserten Vorwürfe mindestens teilweise bestätigten, stellt die streitgegenständliche Lohnbuchkontrolle kein schikanöses Verhalten der Vertragsparteien dar.

Mangels besonderer Umstände können die Kosten der unabhängigen Lohnbuchkontrolle nicht der Beschwerdeführerin auferlegt werden (E. 2.3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ALLGEMEINVERBINDLICHERKLÄRUNG BESONDERE UMSTÄNDE GESAMTARBEITSVERTRAG (GAV) KOSTENAUFLAGE LOHNBUCHKONTROLLE UNBESTIMMTER RECHTSBEGRIFF · Rechtsnormen: · Art. 6 Abs. 1 AVEG Art. 6 Abs. 3 AVEG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2