Deportee's Right to Reapply for Hardship Review After Remand
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA person who had been residing in the country for almost 25 years, whose continued stay had been unlawful since a final deportation order in 2003, filed a request for reconsideration of a hardship case, arguing that sufficient time had passed since the last substantive review in 2011. The court ruled that the purpose of hardship applications is to legalize irregular stays, and therefore, once a prior hardship application is definitively rejected, the individual must be permitted to request a renewed substantive review after an appropriate period has elapsed, leading to the acceptance of the appeal and the referral back to the authority for a decision on the merits of the new hardship application.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Der Beschwerdeführer hält sich seit bald 25 Jahren in der Schweiz auf; seit seiner rechtskräftigen Wegweisung im Jahr 2003 ist sein Aufenthalt unrechtmässig. Mit Schreiben vom 20. April 2020 wies er den Beschwerdegegner darauf hin, "dass es nun an der Zeit sei (wiedererwägungsweise) die Härtefallkonstellation zu prüfen.] Es ist gerade das Ziel von Härtefallgesuchen wie dem verfahrensauslösenden, den illegalen Aufenthalt einer ausländischen Person zu legalisieren, weshalb einer Ausländerin bzw. einem Ausländer, deren bzw. dessen Härtefallgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, möglich sein muss, nach Ablauf einer angemessenen Zeitdauer erneut eine materielle Prüfung der Frage zu verlangen, ob bei ihr bzw. ihm ein Härtefall gegeben ist. Hier wurde die betreffende Frage zuletzt im Jahr 2011 vertieft geprüft, weshalb sich eine erneute materielle Prüfung des beschwerdeführerischen Härtefallgesuchs aufdrängt (zum Ganzen E. 2.3). Gutheissung bzw. Gegenstandlosigkeit des UP-Gesuchs. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an den Beschwerdegegner zum materiellen Entscheid.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is listed under 'Rechtsnormen' and is relevant because the final order remands the case for a substantive decision on the hardship case, which falls under this article.
This constitutional provision is listed under 'Rechtsnormen' and relates to the general right to be heard, which supports the court's decision to allow a re-examination of the hardship case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00410
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00410 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.09.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Der Beschwerdeführer hält sich seit bald 25 Jahren in der Schweiz auf; seit seiner rechtskräftigen Wegweisung im Jahr 2003 ist sein Aufenthalt unrechtmässig. Mit Schreiben vom 20. April 2020 wies er den Beschwerdegegner darauf hin, "dass es nun an der Zeit sei (wiedererwägungsweise) die Härtefallkonstellation zu prüfen.] Es ist gerade das Ziel von Härtefallgesuchen wie dem verfahrensauslösenden, den illegalen Aufenthalt einer ausländischen Person zu legalisieren, weshalb einer Ausländerin bzw. einem Ausländer, deren bzw. dessen Härtefallgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, möglich sein muss, nach Ablauf einer angemessenen Zeitdauer erneut eine materielle Prüfung der Frage zu verlangen, ob bei ihr bzw. ihm ein Härtefall gegeben ist.
Hier wurde die betreffende Frage zuletzt im Jahr 2011 vertieft geprüft, weshalb sich eine erneute materielle Prüfung des beschwerdeführerischen Härtefallgesuchs aufdrängt (zum Ganzen E. 2.3). Gutheissung bzw. Gegenstandlosigkeit des UP-Gesuchs. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an den Beschwerdegegner zum materiellen Entscheid. · --- · Stichworte: · EINTRETEN HÄRTEFALL ILLEGAL NEUES GESUCH RECHTSKRÄFTIGE WEGWEISUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH ZEITABLAUF · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG Art. 29 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2