Social Assistance Reduction Upheld for Employment Program Non-Compliance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the reduction of social assistance benefits imposed on an individual for failing to participate in a basic employment program and demonstrating insufficient job search efforts. The court reasoned that the applicant's submitted job applications were not demonstrably serious given his apparent lack of suitability for the advertised positions, and that neither his age nor the COVID-19 pandemic rendered the fulfillment of the requirements unreasonable, finding the benefit reduction proportionate and not violating the right to aid in distress, as social assistance is not intended to support aspirations for an acting career until a breakthrough occurs.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung wegen Nichtteilnahme an der Basisbeschäftigung und mangels Stellensuche. Die vom Beschwerdeführer eingereichten Stellenbewerbungen können (teilweise) kaum als ernsthaft bezeichnet werden, da nicht ersichtlich ist, inwiefern er für diese Stellen geeignet sein sollte. Sein Alter sowie auch die COVID-19-Pandemie führen ebenfalls nicht zur Unzumutbarkeit der Erfüllung der Auflage und die Kürzung verletzt nicht das Recht des Beschwerdeführers auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV), sondern sie erscheint insgesamt als verhältnismässig. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, den Beschwerdeführer bis zu seinem allfälligen Durchbruch als Schauspieler zu unterstützen. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court confirmed that the reduction of social assistance did not violate the right to assistance in case of need.
This provision was implicitly the legal basis for the reduction of social assistance, which the court upheld.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00351
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00351 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.08.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 25.10.2021 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung wegen Nichtteilnahme an der Basisbeschäftigung und mangels Stellensuche. Die vom Beschwerdeführer eingereichten Stellenbewerbungen können (teilweise) kaum als ernsthaft bezeichnet werden, da nicht ersichtlich ist, inwiefern er für diese Stellen geeignet sein sollte.
Sein Alter sowie auch die COVID-19-Pandemie führen ebenfalls nicht zur Unzumutbarkeit der Erfüllung der Auflage und die Kürzung verletzt nicht das Recht des Beschwerdeführers auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV), sondern sie erscheint insgesamt als verhältnismässig. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, den Beschwerdeführer bis zu seinem allfälligen Durchbruch als Schauspieler zu unterstützen. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFLAGE BASISBESCHÄFTIGUNG BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM BEWERBUNGSUNTERLAGEN KÜRZUNG NOTHILFE RES IUDICATA SCHAUSPIELER SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT SOZIALHILFE STELLENSUCHE SUCHBEMÜHUNGEN WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:
· Art. 12 BV § 24 Abs. I lit. a SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3