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VB.2021.00340 • VG ZH VB.2021.00340 KI-generiert

Appeal Dismissed: Building Permit Denial for Area Development Design Deficiencies

Geschäftsnummer VB.2021.00340
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an appeal against the denial of a building permit for the expansion of an existing area development, finding that the proposed structure failed to meet the elevated design and integration standards required for such developments, which are intended to compensate for the privileges they confer beyond the requirements of standard construction. The court reasoned that while consideration for the surroundings is necessary for an area development, it does not substitute for the successful design of the area development itself, and no evidence demonstrated the required good integration and design for the planned house relative to the existing area development.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Erweiterung einer Arealüberbauung; Einordnung. Als Ausgleich für die Privilegierungen, welche eine Arealüberbauung bietet, werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Einordnung gestellt, welche über das in § 238 Abs. 1 PBG geforderte Mass für die Regelbauweise deutlich hinausgehen (E. 3.2). Eine Rücksichtnahme auf die Umgebung ist zwar bei einer Arealüberbauung durchaus auch eine notwendige Voraussetzung, macht indes die gelungene Gestaltung der Arealüberbauung als einer solchen nicht etwa überflüssig. Eine gute Einordnung und Gestaltung mit Bezug auf die bestehende Arealüberbauung wird für das geplante Haus D weder durch das Fachgutachten aufgezeigt noch ist solches anderweitig ersichtlich (E. 4.3.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligungspflicht Nichteinzonung Gestaltung der Baute Beweismängel Umzonung Überschreitung der Gebäudehöhe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 71 Abs. I PBG

This provision is cited in the section listing the legal norms deemed relevant for the decision, which directly relates to the judgment on the building permit.

§ 71 Abs. II PBG

This provision is cited in the section listing the legal norms deemed relevant for the decision, which directly relates to the judgment on the building permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00340

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00340 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.07.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.09.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erweiterung einer Arealüberbauung; Einordnung. Als Ausgleich für die Privilegierungen, welche eine Arealüberbauung bietet, werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Einordnung gestellt, welche über das in § 238 Abs. 1 PBG geforderte Mass für die Regelbauweise deutlich hinausgehen (E. 3.2).

Eine Rücksichtnahme auf die Umgebung ist zwar bei einer Arealüberbauung durchaus auch eine notwendige Voraussetzung, macht indes die gelungene Gestaltung der Arealüberbauung als einer solchen nicht etwa überflüssig. Eine gute Einordnung und Gestaltung mit Bezug auf die bestehende Arealüberbauung wird für das geplante Haus D weder durch das Fachgutachten aufgezeigt noch ist solches anderweitig ersichtlich (E. 4.3.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AREALÜBERBAUUNG EINORDNUNG ERWEITERUNG GESTALTUNG GESTALTUNGSANFORDERUNGEN · Rechtsnormen:

· § 71 Abs. I PBG § 71 Abs. II PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3