Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00326 • VG ZH VB.2021.00326 KI-generiert

Third-Country National Entry Permit Denial Upheld Due to Insufficient Ties

Geschäftsnummer VB.2021.00326
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal against the denial of an entry permit for retirement-based residence by a third-country national because the appellant failed to demonstrate the "viable and particularly intensive relationships" with Swiss residents required under relevant regulations, as the established familial ties and tourist interest did not constitute the necessary special personal connection to the country beyond these limits.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme | [Bewilligung für die Einreise in die Schweiz zur erwerbslosen Wohnsitznahme als Rentnerin (Drittstaatsangehörige).] Aus den Akten lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass die Beschwerdeführerin "tragfähige und besonders intensive Beziehungen" zu in der Schweiz wohnhaften Personen geknüpft hat. Eine anderweitige besondere persönliche Beziehung zur Schweiz, die über familiäre Bindungen oder ein touristisches Interesse hinausgeht, macht die Beschwerdeführerin nicht geltend. Die Sicherheitsdirektion hat eine besondere persönliche Beziehung der Beschwerdeführerin zur Schweiz mit guten Gründen verneint (E. 4.4). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Einreisebewilligung Drittes Land Aufenthaltsbewilligung Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ausländische Staatsangehörige

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 28 AIG

This article likely forms the basis for the court's decision regarding the refusal of the entry permit for gainful non-resident stay.

Art. 28 lit. a AIG

This specific provision was considered in the context of the denial of the permit.

Art. 28 lit. b AIG

This specific provision was considered in the context of the denial of the permit.

Art. 25 Abs. III VZAE

This provision was considered as part of the legal framework determining the outcome.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00326

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00326 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.08.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme · [Bewilligung für die Einreise in die Schweiz zur erwerbslosen Wohnsitznahme als Rentnerin (Drittstaatsangehörige).] Aus den Akten lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass die Beschwerdeführerin "tragfähige und besonders intensive Beziehungen" zu in der Schweiz wohnhaften Personen geknüpft hat.

Eine anderweitige besondere persönliche Beziehung zur Schweiz, die über familiäre Bindungen oder ein touristisches Interesse hinausgeht, macht die Beschwerdeführerin nicht geltend. Die Sicherheitsdirektion hat eine besondere persönliche Beziehung der Beschwerdeführerin zur Schweiz mit guten Gründen verneint (E. 4.4). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · RENTNER RENTNERBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 28 AIG Art. 28 lit. a AIG Art. 28 lit. b AIG Art. 25 Abs. III VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3