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VB.2021.00322 • VG ZH VB.2021.00322 KI-generiert

Appeal Regarding Labor Market Test Specificity for Work Permit

Geschäftsnummer VB.2021.00322
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court case concerns an appeal against a decision regarding a prerequisite labor market test for a work permit, where the appellant argued that the prior authority failed to specify the required search efforts necessary to demonstrate a genuine attempt to hire locally. The court ruled that the denial of sufficient search efforts could not be based solely on the appellant's failure to re-advertise a position on EURES before contract finalization, as the inadequacy of the efforts was not clearly defined by the preceding authorities. Consequently, the matter was remanded to the lower authority for a new decision after examining the remaining requirements of the relevant articles of the Foreign Nationals Act, particularly those concerning the labor market priority.

Legislator-Regeste

Amtlich

arbeitsmarktlicher Vorentscheid | Weder aus der vorinstanzlichen Verfügung noch aus derjenigen des Beschwerdegegners geht hervor, welche (weiteren) Suchbemühungen von der Beschwerdeführerin konkret erwartet worden wären. Die Verneinung hinreichender Suchbemühungen kann nicht allein darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeführerin vor Vertragsabschluss nicht erneut eine Ausschreibung auf EURES veranlasste. Insgesamt kann somit nicht gesagt werden, die Beschwerdeführerin habe keine echten Suchbemühungen unternommen (E. 2.4). Da die Vorinstanz die weiteren Voraussetzungen von Art. 18 AIG, insbesondere diejenigen von Art. 23 AIG, nicht geprüft hat, ist die Sache zu deren Prüfung und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 2.5). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Arbeitsbewilligungen Ausländergesetz Zu berücksichtigender Markt Schadenminderungspflicht bei Arbeitslosigkeit ausländischer Entscheid Durchsuchung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 18 AIG

The case was remanded to the lower authority for examination of the conditions set forth in this article, which were not previously assessed.

Art. 23 AIG

The case was remanded to the lower authority for examination of the conditions set forth in this article.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00322

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00322 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.07.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · arbeitsmarktlicher Vorentscheid · Weder aus der vorinstanzlichen Verfügung noch aus derjenigen des Beschwerdegegners geht hervor, welche (weiteren) Suchbemühungen von der Beschwerdeführerin konkret erwartet worden wären. Die Verneinung hinreichender Suchbemühungen kann nicht allein darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeführerin vor Vertragsabschluss nicht erneut eine Ausschreibung auf EURES veranlasste.

Insgesamt kann somit nicht gesagt werden, die Beschwerdeführerin habe keine echten Suchbemühungen unternommen (E. 2.4). Da die Vorinstanz die weiteren Voraussetzungen von Art. 18 AIG, insbesondere diejenigen von Art. 23 AIG, nicht geprüft hat, ist die Sache zu deren Prüfung und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 2.5). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · ARBEITSMARKTLICHER VORENTSCHEID INLÄNDERVORRANG RAV SUCHBEMÜHUNGEN · Rechtsnormen: · Art. 18 AIG Art. 21 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3