Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00317 • VG ZH VB.2021.00317 KI-generiert

Guardianship Incapacity and Missed Immigration Appeal Deadline

Geschäftsnummer VB.2021.00317
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual under a guardianship with asset management had a residency permit revoked and failed to appeal the decision within the statutory period, despite the revocation notice being served upon both the individual and their guardian, whose inaction must be imputed to the individual. The court rejected the request for reinstatement of the appeal deadline because no legitimate grounds were presented to justify such reinstatement, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung (Fristwiederherstellung) | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung; Fristwiederherstellung] Der Beschwerdeführer steht unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (E. 3.3.1). Nachdem er, gemeinsam mit seiner Beiständin, am 24. Juli 2020 eine Anfrage des Beschwerdegegners beantwortet hatte, wurde ein Verfahrensverhältnis begründet bzw. musste der Beschwerdeführer mit (weiteren) Zustellungen des Beschwerdegegners rechnen (E. 3.3.2). Die Verfügung wurde auch der Beiständin zur Kenntnisnahme zugestellt; deren Untätigkeit muss sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen (E. 3.4). Die Rekursfrist lief demnach ab, ohne dass rechtzeitig Rekurs erhoben worden wäre (E. 3.5). Es sind keine Hinderungsgründe gegeben, weshalb eine Fristwiederherstellung nicht in Betracht kommt (E. 3.6). Abweisung.

Schlagwörter

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gesetzliche Verfahrensfrist Bewilligungsentzug Vormundschaft gesetzliche Voraussetzung abgelaufene Aufenthaltsbewilligung verspätetes Asylgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 138 Abs. 3 lit. a ZPO

Cited as the procedural basis for the court's decision regarding the refusal of the request for reinstatement of the deadline.

§ 138 Abs. 1 ZPO

Cited in relation to the procedural requirements for reinstatement of a deadline.

Zus. 1 ZPO

Cited in relation to the procedural rules governing the matter.

Art. 394 Abs. 1 ZGB

Cited in relation to the underlying legal situation concerning the guardianship (Beistandschaft).

§ 12 Abs. 2 VRG

Cited in relation to the administrative law governing the situation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00317

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00317 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.06.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung (Fristwiederherstellung) · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung; Fristwiederherstellung] Der Beschwerdeführer steht unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (E. 3.3.1). Nachdem er, gemeinsam mit seiner Beiständin, am 24. Juli 2020 eine Anfrage des Beschwerdegegners beantwortet hatte, wurde ein Verfahrensverhältnis begründet bzw. musste der Beschwerdeführer mit (weiteren) Zustellungen des Beschwerdegegners rechnen (E. 3.3.2).

Die Verfügung wurde auch der Beiständin zur Kenntnisnahme zugestellt; deren Untätigkeit muss sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen (E. 3.4). Die Rekursfrist lief demnach ab, ohne dass rechtzeitig Rekurs erhoben worden wäre (E. 3.5). Es sind keine Hinderungsgründe gegeben, weshalb eine Fristwiederherstellung nicht in Betracht kommt (E. 3.6). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEISTAND BEISTANDSCHAFT FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGRUND ZUSTELLFIKTION · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG Art. 394 Abs. 1 ZGB Zus. 1 ZPO § 138 Abs. 1 ZPO § 138 Abs. 3 lit. a ZPO · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4