Guardianship Incapacity and Missed Immigration Appeal Deadline
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn individual under a guardianship with asset management had a residency permit revoked and failed to appeal the decision within the statutory period, despite the revocation notice being served upon both the individual and their guardian, whose inaction must be imputed to the individual. The court rejected the request for reinstatement of the appeal deadline because no legitimate grounds were presented to justify such reinstatement, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung (Fristwiederherstellung) | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung; Fristwiederherstellung] Der Beschwerdeführer steht unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (E. 3.3.1). Nachdem er, gemeinsam mit seiner Beiständin, am 24. Juli 2020 eine Anfrage des Beschwerdegegners beantwortet hatte, wurde ein Verfahrensverhältnis begründet bzw. musste der Beschwerdeführer mit (weiteren) Zustellungen des Beschwerdegegners rechnen (E. 3.3.2). Die Verfügung wurde auch der Beiständin zur Kenntnisnahme zugestellt; deren Untätigkeit muss sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen (E. 3.4). Die Rekursfrist lief demnach ab, ohne dass rechtzeitig Rekurs erhoben worden wäre (E. 3.5). Es sind keine Hinderungsgründe gegeben, weshalb eine Fristwiederherstellung nicht in Betracht kommt (E. 3.6). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the procedural basis for the court's decision regarding the refusal of the request for reinstatement of the deadline.
Cited in relation to the procedural requirements for reinstatement of a deadline.
Cited in relation to the procedural rules governing the matter.
Cited in relation to the underlying legal situation concerning the guardianship (Beistandschaft).
Cited in relation to the administrative law governing the situation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00317
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221353&W10_KEY=13317038&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00317 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.06.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung (Fristwiederherstellung) · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung; Fristwiederherstellung] Der Beschwerdeführer steht unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (E. 3.3.1). Nachdem er, gemeinsam mit seiner Beiständin, am 24. Juli 2020 eine Anfrage des Beschwerdegegners beantwortet hatte, wurde ein Verfahrensverhältnis begründet bzw. musste der Beschwerdeführer mit (weiteren) Zustellungen des Beschwerdegegners rechnen (E. 3.3.2).
Die Verfügung wurde auch der Beiständin zur Kenntnisnahme zugestellt; deren Untätigkeit muss sich der Beschwerdeführer anrechnen lassen (E. 3.4). Die Rekursfrist lief demnach ab, ohne dass rechtzeitig Rekurs erhoben worden wäre (E. 3.5). Es sind keine Hinderungsgründe gegeben, weshalb eine Fristwiederherstellung nicht in Betracht kommt (E. 3.6). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEISTAND BEISTANDSCHAFT FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGRUND ZUSTELLFIKTION · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG Art. 394 Abs. 1 ZGB Zus. 1 ZPO § 138 Abs. 1 ZPO § 138 Abs. 3 lit. a ZPO · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4