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VB.2021.00300 • VG ZH VB.2021.00300 KI-generiert

Marriage Permit Denial Overturned Due to Fiancée's Residence Rights and Applicant's Employment Prospects

Geschäftsnummer VB.2021.00300
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual illegally residing in the jurisdiction sought a short-term residence permit to marry a locally resident woman, which was previously denied by lower authorities due to the risk of reliance on social assistance. The court overturned this denial, reasoning that the fiancée possessed a de facto right of residence, the marriage was imminent without evidence of a sham arrangement, and considering the applicant's age, language skills, and efforts, it was probable he could secure employment and cover the manageable financial deficit (CHF 825 per month) in the medium term, thus satisfying the requirements for granting the permit upon summary review.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | [Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe: Der sich illegal in der Schweiz aufhaltende Beschwerdeführer möchte eine hier aufenthaltsberechtigte Landsfrau heiraten. Die Vorinstanzen haben die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung aufgrund der Gefahr einer Sozialhilfeabhängigkeit verweigert.] Der Verlobten kommt ein faktisches Aufenthaltsrecht zu (E. 2.2). Die Eheschliessung ist absehbar und es liegen keine Indizien für eine Scheinehe vor (E. 2.3). Angesichts seines Alters, seiner Sprachkenntnisse und seiner Bemühungen ist damit zu rechnen, dass der Beschwerdeführer relativ rasch eine Arbeitstätigkeit finden und den überschaubaren Fehlbetrag von monatlich Fr. 825.- spätestens mittelfristig wird ausgleichen können. Auch die weiteren Voraussetzungen erscheinen bei der hier vorzunehmenden summarischen Prüfung erfüllt (E. 2.4). Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufenthaltsbewilligungen Ehefreiheit Finanzhilfe kurze Ehedauer Scheinehe Konkubinatsverhältnis

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 65 Abs. 2 OG a.F
This provision was cited to grant the appeal (Gutheissung der Beschwerde).
Art. 64 OG a.F
This provision was cited regarding the allocation of court costs.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 65 Abs. 2 OG a.F.

This provision was cited to grant the appeal (Gutheissung der Beschwerde).

Art. 64 OG a.F.

This provision was cited regarding the allocation of court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00300

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00300 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.07.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat · [Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe: Der sich illegal in der Schweiz aufhaltende Beschwerdeführer möchte eine hier aufenthaltsberechtigte Landsfrau heiraten. Die Vorinstanzen haben die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung aufgrund der Gefahr einer Sozialhilfeabhängigkeit verweigert.] Der Verlobten kommt ein faktisches Aufenthaltsrecht zu (E. 2.2).

Die Eheschliessung ist absehbar und es liegen keine Indizien für eine Scheinehe vor (E. 2.3). Angesichts seines Alters, seiner Sprachkenntnisse und seiner Bemühungen ist damit zu rechnen, dass der Beschwerdeführer relativ rasch eine Arbeitstätigkeit finden und den überschaubaren Fehlbetrag von monatlich Fr. 825.- spätestens mittelfristig wird ausgleichen können. Auch die weiteren Voraussetzungen erscheinen bei der hier vorzunehmenden summarischen Prüfung erfüllt (E. 2.4). Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen:

· - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3