Swiss National v. Philippine Wife: Family Reunification and Legal Aid Denial
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA Swiss national and his wife, a citizen of the Philippines, applied for her to join him in Switzerland after missing the ordinary deadline for family reunification. The court found that no significant family reasons justified a delayed reunification, especially since the couple explicitly stated the pandemic's travel restrictions were not the cause of the delay, but rather a change in their views on their shared life. Consequently, the court upheld the lower instance's decision to dismiss the application for legal aid due to the perceived lack of merit.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdeführer, ein Schweizer, ist seit November 2012 mit der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen der Philippinen, verheiratet; im Juli 2020 beantragte das Paar den Nachzug der Beschwerdeführerin in die Schweiz.] Die Beschwerdeführenden haben die ordentliche Nachzugsfrist verpasst (E. 2.2). Wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug sind nicht dargetan, insbesondere betonen die Beschwerdeführenden explizit, ihr Gesuch nicht wegen der pandemiebedingten Reisebeschränkungen gestellt zu haben. Sie machen vielmehr einzig geltend, ihre Ansichten über die Gestaltung ihres gemeinsamen Lebens geändert zu haben (zum Ganzen E. 2.2 f.). Die Vorinstanz hat den Rekurs der Beschwerdeführenden zu Recht als offensichtlich aussichtslos eingestuft und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Rekursverfahren abgewiesen (E. 3). Abweisung UP/URB infolge Aussichtslosigkeit. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the decision to reject the application for a residence permit.
Cited as the legal basis for denying the request for legal aid due to lack of prospects.
Cited in relation to the rejection of the request for legal aid.
Cited in relation to the rejection of the request for legal aid.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00296
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00296 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.07.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 06.05.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Der Beschwerdeführer, ein Schweizer, ist seit November 2012 mit der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen der Philippinen, verheiratet; im Juli 2020 beantragte das Paar den Nachzug der Beschwerdeführerin in die Schweiz.] Die Beschwerdeführenden haben die ordentliche Nachzugsfrist verpasst (E. 2.2).
Wichtige familiäre Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug sind nicht dargetan, insbesondere betonen die Beschwerdeführenden explizit, ihr Gesuch nicht wegen der pandemiebedingten Reisebeschränkungen gestellt zu haben. Sie machen vielmehr einzig geltend, ihre Ansichten über die Gestaltung ihres gemeinsamen Lebens geändert zu haben (zum Ganzen E. 2.2 f.). Die Vorinstanz hat den Rekurs der Beschwerdeführenden zu Recht als offensichtlich aussichtslos eingestuft und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Rekursverfahren abgewiesen (E. 3).
Abweisung UP/URB infolge Aussichtslosigkeit. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSICHTSLOSIGKEIT FAMILIENNACHZUGSGESUCH FRISTVERSÄUMNIS GETRENNTLEBEN INTEGRATION NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) WICHTIGE FAMILIÄRE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 47 Abs. 4 AIG § 16 Abs. 1 VRG § 16 Abs. 2 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3