Repayment of Social Assistance Upheld Due to Undeclared Foreign Assets
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld a decision ordering the repayment of unduly received social assistance because the claimant failed to refute the substantiated suspicion, arising from existing records and life experience, that they possessed undeclared foreign assets, specifically co-owned real estate abroad. The court applied the principle of reversal of the burden of proof, stating that once there is a reasoned suspicion of undeclared income or assets, the recipient must overcome this presumption with counter-evidence, and since the claimant could not challenge the lower court's findings regarding their co-ownership in foreign properties, the repayment demand was upheld.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe. [Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Ist aus den vorhandenen Akten nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass eine hilfeempfangende Person beispielsweise nicht deklarierte Einkünfte erzielte oder eine nicht deklarierte Liegenschaft besitzt, obliegt es dieser, die Vermutung durch den Gegenbeweis bzw. erhebliche Zweifel umzustürzen (Beweislastumkehr). Gelingt es der hilfeempfangenden Person nicht, mit substanziierten Sachdarstellungen den begründeten Verdacht zu widerlegen, kann die wirtschaftliche Hilfe zurückgefordert werden (E. 2.3). Die Beschwerdeführenden vermögen die vorinstanzlichen Erwägungen zu den einzelnen Positionen der Rückerstattungsforderung der Beschwerdegegnerin, insbesondere im Zusammenhang mit dem Miteigentum des Beschwerdeführers 2 an im Ausland gelegenen Grundstücken, nicht infrage zu stellen (E. 3.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the context of the claim for reimbursement of undue economic aid, which forms the basis of the final decision to dismiss the appeal.
This provision relates to the duty of disclosure, which is relevant to the grounds for demanding reimbursement.
This provision relates to the rules concerning economic aid, which is the subject matter of the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00273
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00273 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.04.2022 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 30.06.2022 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe. [Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Ist aus den vorhandenen Akten nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass eine hilfeempfangende Person beispielsweise nicht deklarierte Einkünfte erzielte oder eine nicht deklarierte Liegenschaft besitzt, obliegt es dieser, die Vermutung durch den Gegenbeweis bzw. erhebliche Zweifel umzustürzen (Beweislastumkehr).
Gelingt es der hilfeempfangenden Person nicht, mit substanziierten Sachdarstellungen den begründeten Verdacht zu widerlegen, kann die wirtschaftliche Hilfe zurückgefordert werden (E. 2.3). Die Beschwerdeführenden vermögen die vorinstanzlichen Erwägungen zu den einzelnen Positionen der Rückerstattungsforderung der Beschwerdegegnerin, insbesondere im Zusammenhang mit dem Miteigentum des Beschwerdeführers 2 an im Ausland gelegenen Grundstücken, nicht infrage zu stellen (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT AUSLAND BEWEISLASTUMKEHR ERMITTLUNGSBERICHT GRUNDSTÜCKE MELDEPFLICHT MITEIGENTUM RÜCKERSTATTUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:
· § 18 Abs. I SHG § 26 lit. a SHG § 28 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4