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VB.2021.00257 • VG ZH VB.2021.00257 KI-generiert

Kosovo National Settlement Permit Revocation Upheld Over Drug Offenses

Geschäftsnummer VB.2021.00257
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of the settlement permit for a 37-year-old national of Kosovo who had resided in the country for 23 years and had four children with his spouse, based on multiple drug offenses. The reasoning centered on the fact that the individual met the statutory ground for revocation due to a long-term custodial sentence, and that despite the significant private interest of the individual and his family, the public interest in his removal outweighed this private interest, especially considering his criminal record and previous warnings.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 37-jährigen Kosovaren, der sich seit 23 Jahren in der Schweiz aufhält und mit einer Landsfrau vier Kinder hat, wegen mehrfacher Drogendelinquenz.] Der Beschwerdeführer erfüllt den Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe (E. 4). Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn er unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der oder des Betroffenen als verhältnismässig erscheint (E. 5.1.). Angesichts der Straffälligkeit des Beschwerdeführers und den drei bereits erfolgten Verwarnungen überwiegt das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung das private Interesse des Beschwerdeführers und seiner Familie an seinem weiteren Verbleib in der Schweiz (E. 5.2 ff.). Abweisung.

Schlagwörter

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Widerruf der Niederlassungsbewilligung Strafurteil Abschiebung Gründe des öffentlichen Interesses Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Betäubungsmittelvergehen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

This article is cited as the legal basis for the revocation of the residence permit due to criminal behavior.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This article likely addresses the proportionality assessment required before revocation, as referenced in the summary concerning the weighing of interests (E. 5.1.).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00257

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00257 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.09.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 16.03.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 37-jährigen Kosovaren, der sich seit 23 Jahren in der Schweiz aufhält und mit einer Landsfrau vier Kinder hat, wegen mehrfacher Drogendelinquenz.] Der Beschwerdeführer erfüllt den Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe (E. 4).

Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn er unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der oder des Betroffenen als verhältnismässig erscheint (E. 5.1.). Angesichts der Straffälligkeit des Beschwerdeführers und den drei bereits erfolgten Verwarnungen überwiegt das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung das private Interesse des Beschwerdeführers und seiner Familie an seinem weiteren Verbleib in der Schweiz (E. 5.2 ff.). Abweisung. · --- · Stichworte: · DROGENDELINQUENZ FREIHEITSSTRAFE LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE WIDERRUF WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen:

· Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4