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VB.2021.00254 • VG ZH VB.2021.00254 KI-generiert

Fathering Child with Another Woman During Marriage Leads to Residence Permit Revocation

Geschäftsnummer VB.2021.00254
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The dispute centered on whether spouses separated before the required three-year period, as the foreign national fathered a child with another woman and intended to marry her, leading to the divorce from his Swiss spouse and the revocation of his residence permit. The court reasoned that the individual could not rely on a marital residence right or the protected right to family life, as he entered a parallel relationship that effectively ended the marital community, and it was assumed the marriage lasted less than three years, precluding a claim under the relevant aliens law; furthermore, no post-marital hardship case was established, and the authority's discretionary decision not to grant a permit outside of entitlement was not deemed improperly exercised, resulting in the rejection of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung | [Umstritten ist, ob sich die Ehegatten vor Ablauf der Dreijahresfrist getrennt haben. Der Beschwerdeführer hat ein aussereheliches Kind gezeugt und beabsichtigt, die Kindsmutter zu heiraten.] Die Ehe des Beschwerdeführers mit seiner schweizerischen Ehefrau wurde geschieden. Er kann seinen derzeitigen Aufenthalt deshalb weder auf einen ehelichen Aufenthaltsanspruch noch auf das konventions- und verfassungsmässig geschützte Recht auf Familienleben stützen (E. 2). Der Beschwerdeführer ist eine die eheliche Gemeinschaft konkurrenzierende Parallelbeziehung eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Ehegemeinschaft keine drei Jahre gedauert hat. Er kann aus Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG keinen Anwesenheitsanspruch geltend machen (E. 3). Es ist auch kein sogenannter nacheheliche Härtefall erkennbar (E. 4.1 ff.). Das Migrationsamt hat sein Ermessen auch nicht in qualifizierter Form unrichtig ausgeübt, indem es dem Beschwerdeführer ausserhalb des Anspruchsbereichs keine Aufenthaltsbewilligung erteilt hat (E. 4.4). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung ausländischer Ehegatte Ehefreiheit ehelicher Härtefall Aufenthaltsbewilligung Fremdes Recht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG

The court concluded the appellant could not claim a right to stay based on this provision because the marital community had not lasted three years.

Art. 68 Abs. 1 VRPfG

This article was applied to reject the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00254

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00254 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.11.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Umstritten ist, ob sich die Ehegatten vor Ablauf der Dreijahresfrist getrennt haben. Der Beschwerdeführer hat ein aussereheliches Kind gezeugt und beabsichtigt, die Kindsmutter zu heiraten.] Die Ehe des Beschwerdeführers mit seiner schweizerischen Ehefrau wurde geschieden.

Er kann seinen derzeitigen Aufenthalt deshalb weder auf einen ehelichen Aufenthaltsanspruch noch auf das konventions- und verfassungsmässig geschützte Recht auf Familienleben stützen (E. 2). Der Beschwerdeführer ist eine die eheliche Gemeinschaft konkurrenzierende Parallelbeziehung eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Ehegemeinschaft keine drei Jahre gedauert hat. Er kann aus Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG keinen Anwesenheitsanspruch geltend machen (E. 3). Es ist auch kein sogenannter nacheheliche Härtefall erkennbar (E. 4.1 ff.). Das Migrationsamt hat sein Ermessen auch nicht in qualifizierter Form unrichtig ausgeübt, indem es dem Beschwerdeführer ausserhalb des Anspruchsbereichs keine Aufenthaltsbewilligung erteilt hat (E. 4.4).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3