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VB.2021.00218 • VG ZH VB.2021.00218 KI-generiert

Brazilian National Residency Denial Appeal

Geschäftsnummer VB.2021.00218
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A Brazilian national, born in 1949, appealed a decision denying her entry to reside in the country without employment, where her son and his spouse reside. The court acknowledged the appellant's nearly 30 years of regular, multi-week visits primarily to see her son and daughter-in-law, and noted some limited community engagement referenced in testimonial letters. However, the court upheld the lower authority's finding that the appellant failed to demonstrate the "special personal ties" to the country required under the relevant foreign nationals act and ordinance for granting residency to economically inactive persons, thereby dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme | [Die 1949 geborene brasilianische Beschwerdeführerin ersucht um Bewilligung der Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz, wo ihr Sohn mit seiner Ehefrau lebt.] Der Beschwerdeführerin ist zugutezuhalten, dass sie sich seit rund 30 Jahren regelmässig für mehrere Wochen in der Schweiz aufgehalten hat. Der Zweck ihrer Aufenthalte bestand jedoch vorwiegend darin, ihren Sohn und dessen Ehefrau zu besuchen. Aus den eingereichten Referenzschreiben ergibt sich zwar, dass die Beschwerdeführerin in der Schweiz auch Kontakte zu anderen Personen unterhalten und etwa auch Interesse für das örtliche Gemeinwesen gezeigt hat. Auf intensive Kontakte zur hiesigen Bevölkerung lässt sich gestützt darauf aber nicht schliessen. Insgesamt erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, nicht als rechtsverletzend (E. 2.4). Abweisung.

Schlagwörter

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ausländische Staatsangehörige ausländischer Entscheid Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Aufenthaltsrecht Nachweis der Staatenlosigkeit Ehrenbürgerrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 28 AIG

The appeal was dismissed based on the court's interpretation of this article regarding entry for residence without gainful employment.

Art. 25 VZAE

The appeal was dismissed based on the court's interpretation of this ordinance article concerning residence permits.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00218

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00218 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.10.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme · [Die 1949 geborene brasilianische Beschwerdeführerin ersucht um Bewilligung der Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz, wo ihr Sohn mit seiner Ehefrau lebt.] Der Beschwerdeführerin ist zugutezuhalten, dass sie sich seit rund 30 Jahren regelmässig für mehrere Wochen in der Schweiz aufgehalten hat.

Der Zweck ihrer Aufenthalte bestand jedoch vorwiegend darin, ihren Sohn und dessen Ehefrau zu besuchen. Aus den eingereichten Referenzschreiben ergibt sich zwar, dass die Beschwerdeführerin in der Schweiz auch Kontakte zu anderen Personen unterhalten und etwa auch Interesse für das örtliche Gemeinwesen gezeigt hat. Auf intensive Kontakte zur hiesigen Bevölkerung lässt sich gestützt darauf aber nicht schliessen. Insgesamt erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, nicht als rechtsverletzend (E. 2.4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE PERSÖNLICHE BEZIEHUNG ZUR SCHWEIZ RENTNERBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 28 AIG Art. 25 VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4