Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00199 • VG ZH VB.2021.00199 KI-generiert

Right to Legal Representation in Residency Permit Revocation Proceedings

Geschäftsnummer VB.2021.00199
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court ruled that a person facing revocation of their residency permit was entitled to free legal representation during the administrative proceedings. The court reasoned that due to the individual's health condition, they were unable to fulfill their duty to cooperate, and the severe potential impact on their legal standing made legal counsel necessary from the outset of the administrative process.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Rückstufung) | [Die Vorinstanz wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verfahren vor dem Migrationsamt ab.] Angesichts seines Gesundheitszustands war es für den Beschwerdeführer bereits im erstinstanzlichen Verfahren nicht möglich, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Da ihm auch ein starker Eingriff in seine Rechtspositionen drohte, war es insgesamt angezeigt, dass er sich anwaltlich vertreten liess. Damit hatte der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor dem Migrationsamt Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsvertreter (E. 2). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Recht auf einen Verteidiger Bewilligungsentzug Aufenthaltsbestimmungsrecht ausländerrechtliche Wegweisung Wiedereinbürgerung Rechtsfähigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 64 LTF

The court granted legal aid for the proceedings before the Migration Office.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00199

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221278&W10_KEY=13317038&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00199 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.05.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Rückstufung) · [Die Vorinstanz wies das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtsvertretung für das Verfahren vor dem Migrationsamt ab.] Angesichts seines Gesundheitszustands war es für den Beschwerdeführer bereits im erstinstanzlichen Verfahren nicht möglich, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Da ihm auch ein starker Eingriff in seine Rechtspositionen drohte, war es insgesamt angezeigt, dass er sich anwaltlich vertreten liess. Damit hatte der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor dem Migrationsamt Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsvertreter (E. 2). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4