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VB.2021.00198 • VG ZH VB.2021.00198 KI-generiert

Appeal Dismissed Regarding Unlawful Roof Structure Removal Obligation

Geschäftsnummer VB.2021.00198
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed an appeal concerning the requirement to remove a roof structure built in the boundary setback area, which constituted an unlawful building status. The court reasoned that while an unlawful building status generally requires restoration to the lawful state, this obligation ceases if restoration proves disproportionate; finding the lower appeal court's balancing of interests in this case conclusive and not revealing any legal error warranting intervention, the court dismissed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands | Überdachter Notausgang im Grenzabstandsbereich ist baurechtswidrig: Verzicht auf Beseitigung der Überdachung (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands). Ein baurechtswidriger Zustand erfordert grundsätzlich die Wiederherstellung des rechtmässgien Zustands, soweit sich eine solche nicht als unverhältnimässig erweist. Die seitens des Baurekursgerichts vorgenommene Interessenabwägung erscheint als schlüssig; jedenfalls liegt darin keine Rechtsverletzung, in die das Verwaltungsgericht korrigierend eingreifen müsste (E.6). Abweisung. (Abweichende Meinung der Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin.)

Schlagwörter

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Grenzabstandsvorschriften Abschiebung Verstrickungsbruch Überschreitung der Gebäudehöhe Kanzleiversehen Ortschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 341 PBG

This provision is cited in the decision's summary block and is the substantive legal basis related to the matter of restoration of the lawful state (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands) which was the subject of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00198

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00198 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.01.2022 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.12.2022 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands · Überdachter Notausgang im Grenzabstandsbereich ist baurechtswidrig:

Verzicht auf Beseitigung der Überdachung (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands). Ein baurechtswidriger Zustand erfordert grundsätzlich die Wiederherstellung des rechtmässgien Zustands, soweit sich eine solche nicht als unverhältnimässig erweist. Die seitens des Baurekursgerichts vorgenommene Interessenabwägung erscheint als schlüssig; jedenfalls liegt darin keine Rechtsverletzung, in die das Verwaltungsgericht korrigierend eingreifen müsste (E.6). Abweisung. (Abweichende Meinung der Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin.) · --- · Stichworte:

· BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN WIEDERHERSTELLUNG DES RECHTMÄSSIGEN ZUSTANDS · Rechtsnormen: · § 341 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4