Family Reunification Late Application Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal regarding a late application for family reunification, specifically the subsequent entry of a daughter to join her father, who was legally residing due to a registered partnership with a Swiss citizen. The court reasoned that for calculating the deadline, the date of application, not the date of entry, was decisive, and since the applicant did not submit her request within the required timeframe, there were no sufficient grounds to justify a restoration of the deadline, as the father was obligated to inform himself about the requirements, and the child's situation in the country of origin was not deemed sufficiently unfit to warrant a deviation from standard late entry rules, making a return to the mother reasonable.
Legislator-Regeste
AmtlichErteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Verspäteter Familiennachzug: Der Vater ist aufgrund der eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer aufenthaltsberechtigt. Der nachträgliche Familiennachzug seiner Tochter wird damit begründet, dass das Umfeld in Brasilien bei der Kindsmutter nicht kindgerecht sei.] Für die Fristenberechnung ist nicht das Datum ihrer Einreise, sondern der Zeitpunkt der Anmeldung massgebend. Die Beschwerdeführerin kann aus dem Umstand, dass sie vor Ablauf der Nachzugsfrist in die Schweiz eingereist ist, nichts zu ihren Gunsten ableiten (E. 3). Es liegen keine zureichenden Gründe vor, welche eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen würden. Es wäre am Vater gewesen, sich rechtzeitig über die formellen und materiellen Nachzugsvoraussetzungen zu informieren. Eine behördliche Auskunftspflicht besteht nicht (E. 4). Es sind keine wichtigen Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug gegeben, die das verspätete Nachzugsgesuch rechtfertigen würde. Es ist davon auszugehen, dass die Mutter, wie bereits in den Jahren zuvor, die Beschwerdeführerin betreuen kann. Eine Rückkehr ist der Beschwerdeführerin zumutbar (E. 5). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely governs the decision on costs for the dismissed appeal, as it is cited in the dispositive (implied by context of costs). [Note: Since the actual dispositive section with the numbered orders is not provided, I rely on the typical structure where costs are cited in the final ruling, and the text only mentions dismissal of the appeal.]
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00149
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00149 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.04.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 18.11.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung · [Verspäteter Familiennachzug: Der Vater ist aufgrund der eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer aufenthaltsberechtigt. Der nachträgliche Familiennachzug seiner Tochter wird damit begründet, dass das Umfeld in Brasilien bei der Kindsmutter nicht kindgerecht sei.] Für die Fristenberechnung ist nicht das Datum ihrer Einreise, sondern der Zeitpunkt der Anmeldung massgebend.
Die Beschwerdeführerin kann aus dem Umstand, dass sie vor Ablauf der Nachzugsfrist in die Schweiz eingereist ist, nichts zu ihren Gunsten ableiten (E. 3). Es liegen keine zureichenden Gründe vor, welche eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen würden. Es wäre am Vater gewesen, sich rechtzeitig über die formellen und materiellen Nachzugsvoraussetzungen zu informieren. Eine behördliche Auskunftspflicht besteht nicht (E. 4). Es sind keine wichtigen Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug gegeben, die das verspätete Nachzugsgesuch rechtfertigen würde.
Es ist davon auszugehen, dass die Mutter, wie bereits in den Jahren zuvor, die Beschwerdeführerin betreuen kann. Eine Rückkehr ist der Beschwerdeführerin zumutbar (E. 5). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · FAMILIENNACHZUG NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WIEDERHERSTELLUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3