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VB.2021.00134 • VG ZH VB.2021.00134 KI-generiert

Revocation of Residency Upheld Due to Serious Conviction

Geschäftsnummer VB.2021.00134
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of the long-term residency permit for a national of Serbia and Kosovo, who had resided in the country since 1993, following his conviction in 2017 for attempted intentional homicide and a resulting five-and-three-quarter-year prison sentence. The court reasoned that the serious criminal offense, coupled with the individual's lack of remorse, established a weighty public interest in his removal, making the revocation proportionate despite his long presence and family situation, as returning to his home country was deemed fundamentally reasonable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Der Beschwerdeführer, ein 1978 geborener Staatsangehöriger Serbiens und des Kosovos, hält sich seit August 1993 in der Schweiz auf; im März 2017 wurde er wegen einer versuchten vorsätzlichen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 5 3/4 Jahren verurteilt, worauf der Beschwerdegegner seine Niederlassungsbewilligung widerrief.] Der Beschwerdeführer hat einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 4.2). Der Widerruf ist sodann trotz langem Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Schweiz und seiner familiären Situation verhältnismässig, da bei ihm angesichts der verfahrensauslösenden Straftat und der fehlenden Einsicht von einem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Wegweisung auszugehen ist, während dem Beschwerdeführer die Rückkehr ins Heimatland grundsätzlich zumutbar erscheint (E. 5.3 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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Abschiebung Bewilligungsentzug strafbare Handlung Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Entlassung aus dem Bürgerrecht Verbleiberecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

This provision, concerning the grounds for revocation of a residence permit, was cited in the context of the final decision to uphold the revocation.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This provision, concerning the proportionality assessment for revocation, was cited in the context of the final decision.

Art. 8 EMRK

This provision concerning the right to respect for private and family life was considered in the proportionality assessment leading to the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00134

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00134 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.09.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 13.12.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Der Beschwerdeführer, ein 1978 geborener Staatsangehöriger Serbiens und des Kosovos, hält sich seit August 1993 in der Schweiz auf; im März 2017 wurde er wegen einer versuchten vorsätzlichen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 5 3/4 Jahren verurteilt, worauf der Beschwerdegegner seine Niederlassungsbewilligung widerrief.] Der Beschwerdeführer hat einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 4.2).

Der Widerruf ist sodann trotz langem Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Schweiz und seiner familiären Situation verhältnismässig, da bei ihm angesichts der verfahrensauslösenden Straftat und der fehlenden Einsicht von einem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Wegweisung auszugehen ist, während dem Beschwerdeführer die Rückkehr ins Heimatland grundsätzlich zumutbar erscheint (E. 5.3 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · FAMILIENLEBEN GEWALTDELIKT LANGE ANWESENHEIT STRAFFÄLLIGKEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERSCHULDEN WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen:

· Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3