Construction Contract Award Selective Tendering Process Evaluation upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision to award a construction contract through a selective tendering process, rejecting a challenge concerning the evaluation of the "construction schedule" award criterion. The court reasoned that while the essential aspects of the award criteria must be discernible from the tender documents, transparency does not necessitate pre-announcing sub-criteria that merely specify the published criteria; thus, the awarding authority could reasonably refine the evaluation of the offered duration by assessing its realism, an aspect implicitly covered by the tender focus on duration, and the ultimate evaluation fell within the authority's broad discretionary margin.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Bauleistungen im Einladungsverfahren: Bewertung des Zuschlagskriteriums "Bauprogramm". Nach der Gerichtspraxis muss für die Anbietenden aufgrund der Ausschreibungsunterlagen erkennbar sein, welche Aspekte eines Angebots für dessen Bewertung wesentlich sind. Das Transparenzgebot verlangt nicht zwingend eine vorgängige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche bloss der Konkretisierung der publizierten Kriterien dienen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabebehörde bei der Bewertung der Offerten die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien weiter verfeinert, ohne diese Subkriterien der unteren Ebenen ihrerseits mit der Ausschreibung zu veröffentlichen. Werden in den Ausschreibungsunterlagen allerdings Angaben zur Bewertung gemacht, so sind sie in der Folge für die Vergabebehörde verbindlich. Für die Bewertung sind die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbieterinnen in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Mit der gewählten Formulierung wurde die Dauer ins Zentrum gestellt und darauf hingewiesen, dass daneben auch beurteilt werde, ob die Baudauer realistisch sei. Dies erhellt ohne Weiteres, dass die Beschwerdegegnerin die angebotene Dauer als Unterkriterium bewerten durfte und musste. Die gerügte Bewertung lag innerhalb des grossen Ermessensspielraums der Vergabebehörde (E.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is listed under 'Rechtsnormen' but is not explicitly cited in the dispositive orders (which are absent in the provided text). Assuming the listed norms form the basis for the decision mentioned in the summary, this is included as a potential substantive ground.
This provision is listed under 'Rechtsnormen' but is not explicitly cited in the dispositive orders (which are absent in the provided text). Assuming the listed norms form the basis for the decision mentioned in the summary, this is included as a potential substantive ground.
This provision is listed under 'Rechtsnormen' but is not explicitly cited in the dispositive orders (which are absent in the provided text). Assuming the listed norms form the basis for the decision mentioned in the summary, this is included as a potential substantive ground.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00119
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221189&W10_KEY=13317039&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00119 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.04.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Bauleistungen im Einladungsverfahren: Bewertung des Zuschlagskriteriums "Bauprogramm". Nach der Gerichtspraxis muss für die Anbietenden aufgrund der Ausschreibungsunterlagen erkennbar sein, welche Aspekte eines Angebots für dessen Bewertung wesentlich sind. Das Transparenzgebot verlangt nicht zwingend eine vorgängige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche bloss der Konkretisierung der publizierten Kriterien dienen.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vergabebehörde bei der Bewertung der Offerten die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien weiter verfeinert, ohne diese Subkriterien der unteren Ebenen ihrerseits mit der Ausschreibung zu veröffentlichen. Werden in den Ausschreibungsunterlagen allerdings Angaben zur Bewertung gemacht, so sind sie in der Folge für die Vergabebehörde verbindlich. Für die Bewertung sind die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbieterinnen in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten.
Mit der gewählten Formulierung wurde die Dauer ins Zentrum gestellt und darauf hingewiesen, dass daneben auch beurteilt werde, ob die Baudauer realistisch sei. Dies erhellt ohne Weiteres, dass die Beschwerdegegnerin die angebotene Dauer als Unterkriterium bewerten durfte und musste. Die gerügte Bewertung lag innerhalb des grossen Ermessensspielraums der Vergabebehörde (E.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN BEWERTUNG ERMESSEN ERMESSENSSPIELRAUM SUBMISSIONSRECHT UNTERKRITERIEN ZUSCHLAGSKRITERIUM · Rechtsnormen:
· § 13 Abs. I lit. m SubmV § 13 Abs. II SubmV § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3