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VB.2021.00110 • VG ZH VB.2021.00110 KI-generiert

Romanian National's Expulsion Upheld Due to Criminal Record

Geschäftsnummer VB.2021.00110
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A Romanian national with multiple prior convictions and significant prison sentences in the UK and Norway was denied an extension of his residence permit. The court found that his past criminal record constituted a serious and current threat to public order, and he failed to provide sufficient evidence of rehabilitation or a positive change in his life. Consequently, his expulsion to Romania was deemed proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf der Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines 29-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen ausländischer Straferkenntnisse] Der Beschwerdeführer hat grundsätzlich einen freizügigkeitsrechtlichen Anspruch auf eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur Erwerbstätigkeit bzw. zur Stellensuche (E. 4.1). Der Beschwerdeführer ist in Grossbritannien und in Norwegen mehrfach vorbestraft; insgesamt wurde er zwischen April 2012 und Januar 2017 mit 62 Monaten Freiheitsstrafe belegt (E. 4.4.1). In Anbetracht des Fehlens genügender Anhaltspunkte für eine nachhaltige positive Entwicklung ist derzeit von einer hinreichend schweren und aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinn von Art. 5 Anhang I FZA auszugehen; insbesondere vermag der Beschwerdeführer die behauptete biografische Kehrtwende nicht hinreichend zu belegen (zum Ganzen E.4.4.2 ff.). Die Wegweisung des unverheirateten und kinderlosen Beschwerdeführers nach Rümanien erweist sich als verhältnismässig (E. 4.5). Abweisung UP/URB aufgrund unzureichender Substanziierung der Mittellosigkeit. Abweisung.

Schlagwörter

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strafrechtliche Landesverweisung erhebliche Vorstrafen Aufenthaltsbewilligungen Strafzumessung Entlassung aus dem Bürgerrecht Gefährdung der öffentlichen Ordnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Anhang I FZA

This provision was used to determine that the applicant posed a serious and current threat to public order due to his criminal record.

Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA

This provision was applied in relation to the proportionality of expelling the applicant.

Art. 4 FZA

This provision establishes the right to a residence permit for EU/EFTA citizens for employment or job seeking purposes, which was the basis of the applicant's claim.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00110

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00110 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 25.10.2021 teilweise gutgeheissen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Widerruf der Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines 29-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen ausländischer Straferkenntnisse] Der Beschwerdeführer hat grundsätzlich einen freizügigkeitsrechtlichen Anspruch auf eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur Erwerbstätigkeit bzw. zur Stellensuche (E. 4.1).

Der Beschwerdeführer ist in Grossbritannien und in Norwegen mehrfach vorbestraft; insgesamt wurde er zwischen April 2012 und Januar 2017 mit 62 Monaten Freiheitsstrafe belegt (E. 4.4.1). In Anbetracht des Fehlens genügender Anhaltspunkte für eine nachhaltige positive Entwicklung ist derzeit von einer hinreichend schweren und aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinn von Art. 5 Anhang I FZA auszugehen; insbesondere vermag der Beschwerdeführer die behauptete biografische Kehrtwende nicht hinreichend zu belegen (zum Ganzen E.4.4.2 ff.).

Die Wegweisung des unverheirateten und kinderlosen Beschwerdeführers nach Rümanien erweist sich als verhältnismässig (E. 4.5). Abweisung UP/URB aufgrund unzureichender Substanziierung der Mittellosigkeit. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLÄNDISCHES URTEIL GEFÄHRDUNG ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG STRAFFÄLLIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 4 FZA Art. 5 Anhang I FZA Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3