Building Height Dispute: Interpretation of "Käseglocke" Profile and Reference Ground Level
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a building permit dispute where the core issue was the interpretation of building height regulations, specifically the "Käseglocke" (cheese bell) profile, in the absence of explicit story count limits in the zoning ordinance. The court affirmed that when only building and ridge heights are prescribed, structures can be freely designed within the calculated "Käseglocke" profile. The court also ruled that the method of calculating this profile, even if the specific measurement rule is not directly applied to the final building, remains relevant. Furthermore, the court clarified that the origin of raised terrain is irrelevant for determining the reference ground level and that additional arguments within an existing appeal ground are permissible in a rebuttal. Ultimately, the appeal was partially granted, and the case was remanded.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Gebäudehöhe; Käseglocke. Enthält eine Bau- und Zonenordnung keine Geschosszahlvorschriften, sind also in Bezug auf die Ausdehnung nach oben ausschliesslich die Gebäude- und die Firsthöhe massgebend, können Bauten innerhalb dieses (für Bauten mit Satteldach) vorgegebenen Profils grundsätzlich frei gestaltet werden (E.3.3). Die Messweise von § 280 Abs. 1 PBG wird zwar beim konkret geplanten Gebäude nicht mehr angewandt, allerdings findet § 280 Abs. 1 PBG insofern Anwendung, als die Bestimmung zur Berechnung des Käseglockenprofils herangezogen wird. Dabei wird mit dieser Messweise sowie den von der Gemeinde in ihrer BZO definierten Gebäude- und Firsthöhe eine Maximalbaute mit Satteldach errechnet (Käseglocke), innert dieser gebaut werden darf, ohne dass die Bestimmungen zur Gebäudehöhe als verletzt gelten (E.3.4). Es ist in Bezug auf das massgebende Terrain unbeachtlich, auf welche Art eine Aufschüttung einst erfolgte (E. 4.2). Innerhalb einer Rüge müssen zusätzliche Argumente auch in der Replik zulässig sein, würde ansonsten § 23 Abs. 1 VRG zu weit ausgelegt (E. 5.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertApplied to determine the calculation of the 'Käseglocke' profile for building height.
Applied to allow additional arguments within an appeal in the rebuttal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00099
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00099 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Gebäudehöhe; Käseglocke. Enthält eine Bau- und Zonenordnung keine Geschosszahlvorschriften, sind also in Bezug auf die Ausdehnung nach oben ausschliesslich die Gebäude- und die Firsthöhe massgebend, können Bauten innerhalb dieses (für Bauten mit Satteldach) vorgegebenen Profils grundsätzlich frei gestaltet werden (E.3.3).
Die Messweise von § 280 Abs. 1 PBG wird zwar beim konkret geplanten Gebäude nicht mehr angewandt, allerdings findet § 280 Abs. 1 PBG insofern Anwendung, als die Bestimmung zur Berechnung des Käseglockenprofils herangezogen wird. Dabei wird mit dieser Messweise sowie den von der Gemeinde in ihrer BZO definierten Gebäude- und Firsthöhe eine Maximalbaute mit Satteldach errechnet (Käseglocke), innert dieser gebaut werden darf, ohne dass die Bestimmungen zur Gebäudehöhe als verletzt gelten (E.3.4). Es ist in Bezug auf das massgebende Terrain unbeachtlich, auf welche Art eine Aufschüttung einst erfolgte (E. 4.2).
Innerhalb einer Rüge müssen zusätzliche Argumente auch in der Replik zulässig sein, würde ansonsten § 23 Abs. 1 VRG zu weit ausgelegt (E. 5.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · GEBÄUDEHÖHE GEWACHSENES TERRAIN KÄSEGLOCKE MESSWEISE REKURSBEGRÜNDUNG · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. I BVV § 280 Abs. I PBG § 23 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3