Administrative Court Upholds Building Protection Designation Based on Expert Opinion and Ensemble Value
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed the objection to the official designation of a building located in a core zone for protection, affirming that expert opinions from monument protection specialists hold significant weight, and authorities should only deviate from them for compelling reasons. The court reasoned that while the building's specific location is not sufficient on its own to establish special situational value, the structure's distinctive design, appearance, and existing substance must contribute to its defining impact, though overly strict requirements regarding the inherent value of exterior components are inappropriate, ultimately finding the designation to be proportionate because the disputed structure formed part of a significant ensemble.
Legislator-Regeste
AmtlichUnterschutzstellung | Unterschutzstellung eines Gebäudes in der Kernzone. Denkmalpflegerischen Fachgutachten kommt eine massgebliche Bedeutung zu; die Behörde darf nicht ohne triftige Gründe davon abweichen (E. 4.2). Die besondere Stellung und Lage einer Baute begründet für sich alleine grundsätzlich keinen besonderen Situationswert. Die zu schützende Baute muss vielmehr auch von ihrer besonderen Gestaltung und Erscheinung her sowie hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz zur prägenden Wirkung beitragen. An diese zusätzlichen Voraussetzungen dürfen indessen keine übermässig strengen Anforderungen gestellt werden. So darf insbesondere nicht verlangt werden, dass die äusseren Teile der Baute einen besonderen Eigenwert aufweisen (E. 5.1). Das strittige Gebäude ist Teil eines bedeutsamen Ensembles (E. 5.2). Die Unterschutzstellung erweist sich als verhältnismässig (E. 6). Teilweise Gutheissung (lediglich Abänderung der vorinstanzlichen Kostenauflage, E. 7).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the basis for the classification of the building under protection, which is the core subject matter of the appeal.
This provision was likely applied regarding the procedural aspects or the court's jurisdiction/powers relevant to the decision made, as it is listed alongside the substantive rule.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00093
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00093 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.12.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 03.07.2023 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Unterschutzstellung · Unterschutzstellung eines Gebäudes in der Kernzone.
Denkmalpflegerischen Fachgutachten kommt eine massgebliche Bedeutung zu; die Behörde darf nicht ohne triftige Gründe davon abweichen (E. 4.2). Die besondere Stellung und Lage einer Baute begründet für sich alleine grundsätzlich keinen besonderen Situationswert. Die zu schützende Baute muss vielmehr auch von ihrer besonderen Gestaltung und Erscheinung her sowie hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz zur prägenden Wirkung beitragen. An diese zusätzlichen Voraussetzungen dürfen indessen keine übermässig strengen Anforderungen gestellt werden.
So darf insbesondere nicht verlangt werden, dass die äusseren Teile der Baute einen besonderen Eigenwert aufweisen (E. 5.1). Das strittige Gebäude ist Teil eines bedeutsamen Ensembles (E. 5.2). Die Unterschutzstellung erweist sich als verhältnismässig (E. 6). Teilweise Gutheissung (lediglich Abänderung der vorinstanzlichen Kostenauflage, E. 7). · --- · Stichworte: · ALTSTADT ENSEMBLE GUTACHTEN KERNZONE SITUATIONSWERT UNTERSCHUTZSTELLUNG · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG § 7 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3