Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2021.00065 • VG ZH VB.2021.00065 KI-generiert

Appeal Against Mobile Phone Antenna Permit Dismissed

Geschäftsnummer VB.2021.00065
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court considered an appeal against a building permit for a mobile phone antenna, where the appellant raised concerns regarding the impartiality of the deciding body due to the subsequent replacement of the clerk and the technical merits of the antenna installation. The court reasoned that the replacement of the clerk due to incapacity was a sufficient objective reason, and a repetition of evidence was unnecessary as a judgment could still be formed based on the file; furthermore, in building law proceedings, the court does not assess the practicality or economic viability of a structure, and mobile phone antennas are generally zone-compliant in building zones if they serve coverage purposes, while the functionality of quality assurance systems and compliance of acceptance measurements with the state of the art were accepted, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung Mobilfunkantenne | Mobilfunkantenne. In Bezug auf den Anspruch der Parteien auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht hat die Rechtsprechung wiederholt erkannt, dass auch die Gerichtsschreiber den entsprechenden verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen genügen müssen, sofern sie Einfluss auf die Urteilsfindung haben können, was namentlich der Fall ist, wenn sie an der Entscheidung mit beratender Stimme mitwirken (E. 3.2). Die Arbeitsunfähigkeit des Gerichtsschreibers ist als genügender sachlicher Grund für seinen Wechsel anzusehen (E. 3.3). Bei einer nachträglichen Auswechslung eines Mitglieds des Spruchkörpers bzw. des Gerichtsschreibers aus sachlichen Gründen kann von einer Wiederholung der Beweismassnahmen abgesehen werden, wenn sich aufgrund der Akten oder weiterer Beweismassnahmen und Verhandlungen ein genügendes Urteil bilden lässt (E. 3.4). Im baurechtlichen Verfahren wird nicht geprüft, ob eine bestimmte Baute oder Anlage am vorgesehenen Ort bzw. zum vorgesehenen Zweck brauchbar, sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist oder einem Bedürfnis entspricht (E. 4.2). Mobilfunkantennen sind in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform, soweit sie im Wesentlichen der Abdeckung derselben dienen (E. 4.3). Funktionsweise von QS-Systemen. Das Bundesgericht geht vom Funktionieren der QS-Systeme aus (E. 5). Die gemäss den bestehenden Messempfehlungen durchgeführten Abnahmemessungen entsprechen auch heute noch dem Stand der Technik (E. 6.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Mobilfunkantennenbewilligung Bewilligungskonformität administrative Entlassung nicht ionisierende Strahlung Bauzone Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 30 Abs. I BV

This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section, indicating its relevance to the core legal issues decided, although the specific dispositive orders are not fully detailed here, it is listed among the cited norms.

§ 320 PBG

This provision of the cantonal building code is listed among the legal norms relevant to the final decision concerning the mobile phone antenna permit.

§ 326 PBG

This provision of the cantonal building code is listed among the legal norms relevant to the final decision concerning the mobile phone antenna permit.

§ 7 VRG

This provision of the cantonal administrative procedure law is cited, indicating its application in the procedural aspect of the final ruling.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00065

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00065 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 27.06.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung Mobilfunkantenne · Mobilfunkantenne. In Bezug auf den Anspruch der Parteien auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht hat die Rechtsprechung wiederholt erkannt, dass auch die Gerichtsschreiber den entsprechenden verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen genügen müssen, sofern sie Einfluss auf die Urteilsfindung haben können, was namentlich der Fall ist, wenn sie an der Entscheidung mit beratender Stimme mitwirken (E. 3.2).

Die Arbeitsunfähigkeit des Gerichtsschreibers ist als genügender sachlicher Grund für seinen Wechsel anzusehen (E. 3.3). Bei einer nachträglichen Auswechslung eines Mitglieds des Spruchkörpers bzw. des Gerichtsschreibers aus sachlichen Gründen kann von einer Wiederholung der Beweismassnahmen abgesehen werden, wenn sich aufgrund der Akten oder weiterer Beweismassnahmen und Verhandlungen ein genügendes Urteil bilden lässt (E. 3.4). Im baurechtlichen Verfahren wird nicht geprüft, ob eine bestimmte Baute oder Anlage am vorgesehenen Ort bzw. zum vorgesehenen Zweck brauchbar, sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist oder einem Bedürfnis entspricht (E. 4.2).

Mobilfunkantennen sind in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform, soweit sie im Wesentlichen der Abdeckung derselben dienen (E. 4.3). Funktionsweise von QS-Systemen. Das Bundesgericht geht vom Funktionieren der QS-Systeme aus (E. 5). Die gemäss den bestehenden Messempfehlungen durchgeführten Abnahmemessungen entsprechen auch heute noch dem Stand der Technik (E. 6.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BESETZUNG (DES GERICHTS) GERICHTSSCHREIBER LEISTUNG MESSWEISE MOBILFUNKANTENNE QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. I BV § 320 PBG § 326 PBG § 7 VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3