Residence Permit for Same-Sex Partnership Registration
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicants sought a short-term residence permit for the first applicant, who resides in the Philippines, to enable the registration of their same-sex partnership in Switzerland. The court found that the first applicant could derive a right to be present in the country under certain provisions of the ECHR and the Federal Constitution, possessing an established right of residence, and that the anticipated registration of the partnership made granting the permit under relevant law probable, while rejecting claims that the relationship was a sham, even considering the second applicant's history of heterosexual relationships. Consequently, the court allowed the appeal against the rejection of the permit application and approved the issuance of the residence permit.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Die Beschwerdeführerinnen ersuchen um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung für die Beschwerdeführerin 1, die auf den Philippinen lebt, um ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft in der Schweiz eintragen zu können.] Die Beschwerdeführerin 1 kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Bestimmungen der EMRK bzw. der Bundesverfassung einen Anwesenheitsanspruch in der Schweiz ableiten (E. 2.2). Die Beschwerdeführerin verfügt über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz (E. 2.3). Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 44 AIG an die Beschwerdeführerin 2 erscheint wahrscheinlich (E. 2.4). Es liegen keine Indizien für eine Scheinpartnerschaft vor. Auch in der sexuellen Orientierung der Beschwerdeführerin 2, welche in der Schweiz zwei Beziehungen mit Männern führte und nun die gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit der Beschwerdeführerin 1 eintragen möchte, ist kein solches Indiz zu sehen (E. 2.5). Schliesslich ist die Eintragung der Partnerschaft absehbar (E. 2.6). Abweisung UP/URB. Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2021.00023
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221414&W10_KEY=13317036&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2021.00023 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.07.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Die Beschwerdeführerinnen ersuchen um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung für die Beschwerdeführerin 1, die auf den Philippinen lebt, um ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft in der Schweiz eintragen zu können.] Die Beschwerdeführerin 1 kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Bestimmungen der EMRK bzw. der Bundesverfassung einen Anwesenheitsanspruch in der Schweiz ableiten (E. 2.2).
Die Beschwerdeführerin verfügt über ein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz (E. 2.3). Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 44 AIG an die Beschwerdeführerin 2 erscheint wahrscheinlich (E. 2.4). Es liegen keine Indizien für eine Scheinpartnerschaft vor. Auch in der sexuellen Orientierung der Beschwerdeführerin 2, welche in der Schweiz zwei Beziehungen mit Männern führte und nun die gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit der Beschwerdeführerin 1 eintragen möchte, ist kein solches Indiz zu sehen (E. 2.5).
Schliesslich ist die Eintragung der Partnerschaft absehbar (E. 2.6). Abweisung UP/URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABSEHBARKEIT KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG RECHT AUF EINE GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT SCHEINEHE · Rechtsnormen: · Art. 44 AIG Art. 13 BV Art. 14 BV Art. 8 Abs. 1 EMRK Art. 12 EMRK Art. 98 Abs. 4 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2