Foreigner's Residence Permit Revocation Upheld After Divorce
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the rejection of a foreigner's request for reconsideration regarding the revocation of her residence permit, which was initially granted based on marriage to a Swiss national and subsequently revoked following the couple's separation and divorce. The court reasoned that the administrative authority was justified in not entering into the substance of the reconsideration request because the applicant failed to present new facts or legal changes significant enough since the final revocation decision to warrant a different outcome, and the arguments raised could have been presented earlier, thus confirming that the preconditions for granting the permit remained unmet.
Legislator-Regeste
AmtlichWiedererwägung des Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung bzw. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | Wiedererwägungsgesuch. [Die zum Verbleib beim Schweizer Ehemann erteilte Aufenthaltsbewilligung der türkischen Beschwerdeführerin wurde der Trennung und späteren Scheidung der Eheleute rechtskräftig widerrufen. Auf ein Wiedererwägungsgesuch der Beschwerdeführerin trat das Migrationsamt mangels wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht ein.] Erstinstanzliche Eintretensfrage als Verfahrensgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (E. 1.3). Die Beschwerdeführerin vermag keine Sachumstände darzulegen, welche seit der letzten materiellen Beurteilung und dem Entscheid des Bundesgerichts eine abweichende Beurteilung geboten erscheinen lassen. Die von ihr geltend gemachten Novem hätten bereits im Widerrufsverfahren vorgebracht werden können und reichen ohnehin nicht aus, die Sachlage in entscheiderheblichen Ausmass in einem für die Beschwerdeführerin günstigeren Licht erscheinen zu lassen, womit die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin nicht gegeben und erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten war (E. 2.8). Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 3 f.). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely governed the final decision on the appeal, as the decision was ultimately dismissed and the Federal Supreme Court dismissed a subsequent complaint against this decision.
This procedural rule was applied regarding the handling of costs and compensation in the final decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00910
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00910 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.03.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 27.07.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wiedererwägung des Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung bzw. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung · Wiedererwägungsgesuch. [Die zum Verbleib beim Schweizer Ehemann erteilte Aufenthaltsbewilligung der türkischen Beschwerdeführerin wurde der Trennung und späteren Scheidung der Eheleute rechtskräftig widerrufen.
Auf ein Wiedererwägungsgesuch der Beschwerdeführerin trat das Migrationsamt mangels wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht ein.] Erstinstanzliche Eintretensfrage als Verfahrensgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (E. 1.3). Die Beschwerdeführerin vermag keine Sachumstände darzulegen, welche seit der letzten materiellen Beurteilung und dem Entscheid des Bundesgerichts eine abweichende Beurteilung geboten erscheinen lassen. Die von ihr geltend gemachten Novem hätten bereits im Widerrufsverfahren vorgebracht werden können und reichen ohnehin nicht aus, die Sachlage in entscheiderheblichen Ausmass in einem für die Beschwerdeführerin günstigeren Licht erscheinen zu lassen, womit die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin nicht gegeben und erstinstanzlich überhaupt nicht auf das Gesuch einzutreten war (E. 2.8).
Ausgangsgemässe und aufwandgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 3 f.). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ALEVITISCH-KURDISCH ARBEITSBEWILLIGUNG BEGRÜNDUNGSERFORDERNIS CEDAW CORONA-PANDEMIE CORONAVIRUS COVID-19 EHELICHE GEWALT EINTRETENSFRAGE ERWERBSBEWILLIGUNG GESCHIEDEN MITWIRKUNGSPFLICHT, QUALIFIZIERTE NOVEN NOVENAUSSCHLUSS PREKÄRER AUFENTHALT RECHTSKRAFT RECHTSKRÄFTIGE WEGWEISUNG STIGMATISIERUNG TÜRKEI UNHCR WESENTLICHE ÄNDERUNG DER SACHLAGE WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen:
· Art. 99 Abs. I BGG § 54 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3