Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00863 • VG ZH VB.2020.00863 KI-generiert

Fatality from Failure to Check Blind Spot While Pulling Away from Curb

Geschäftsnummer VB.2020.00863
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A driver pulling a truck away from a curb, where the vehicle was partially parked on the sidewalk, failed to see an elderly person using a walker who was then run over and fatally injured; the court ruled that this constituted a serious offense under traffic regulations because the driver's failure to adequately check the area obscured by the truck's front mirror, particularly given the truck's proximity to pedestrian space, amounted to at least gross negligence or qualified fault by failing to consider the danger to others, thus warranting the withdrawal of the driving license.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Wegfahrt vom Trottoir mit Todesfolge. Als der Beschwerdeführer mit seinem teilweise auf dem Trottoir abgestellten Lastwagen anfuhr, nahm er eine mit einem Rollator gehende Person nicht wahr, welche in der Folge vom losfahrenden Lastwagen überrollt wurde und an den Verletzungen verstarb (E. 2.1). Der Tatbestand der schweren Widerhandlung gemäss Art. 16c SVG erfordert in subjektiver Hinsicht ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, d.h. ein schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln mindestens grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer pflichtwidrig gar nicht in Betracht zieht, also unbewusst fahrlässig handelt (E. 3.2). Der Beschwerdeführer hat den Frontspiegel nicht genügend kontrolliert, andernfalls er das Unfallopfer erblickt haben müsste (E. 4.1). Diese Versäumnis wiegt schwer. Er hätte aufgrund seines Parkierens in einem dem Fussverkehr dienenden Bereich damit rechnen müssen, dass sich um seinen Lastwagen Personen befinden oder diesen passieren könnten. Dennoch vergewisserte er sich vor dem Losfahren nicht, ob sich im verdeckten Blickwinkel vor dem Lastwagen eine Person zu Fuss befinden würde. Im darin manifestierten Nichtbedenken der Gefährdung fremder Interessen liegt ein qualifiziertes Verschulden des Beschwerdeführers. Da die qualifizierte Gefahr ebenso gegeben ist, sind die Voraussetzungen einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften erfüllt (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
tödlicher Unfall grobe Fahrlässigkeit Führerausweisentzug gefährliches Überholen gefährlicher Eingriff in Strassenverkehr Fahren in fahrunfähigem Zustand

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 16c Abs. I lit. a SVG

This provision establishes the requirements for a serious traffic offense, which justified the measures taken against the appellant.

Art. 117 StGB

This provision concerning negligent homicide was relevant to the facts established in the case.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00863

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221197&W10_KEY=13317039&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00863 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.04.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Wegfahrt vom Trottoir mit Todesfolge. Als der Beschwerdeführer mit seinem teilweise auf dem Trottoir abgestellten Lastwagen anfuhr, nahm er eine mit einem Rollator gehende Person nicht wahr, welche in der Folge vom losfahrenden Lastwagen überrollt wurde und an den Verletzungen verstarb (E. 2.1).

Der Tatbestand der schweren Widerhandlung gemäss Art. 16c SVG erfordert in subjektiver Hinsicht ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, d.h. ein schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln mindestens grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer pflichtwidrig gar nicht in Betracht zieht, also unbewusst fahrlässig handelt (E. 3.2). Der Beschwerdeführer hat den Frontspiegel nicht genügend kontrolliert, andernfalls er das Unfallopfer erblickt haben müsste (E. 4.1).

Diese Versäumnis wiegt schwer. Er hätte aufgrund seines Parkierens in einem dem Fussverkehr dienenden Bereich damit rechnen müssen, dass sich um seinen Lastwagen Personen befinden oder diesen passieren könnten. Dennoch vergewisserte er sich vor dem Losfahren nicht, ob sich im verdeckten Blickwinkel vor dem Lastwagen eine Person zu Fuss befinden würde. Im darin manifestierten Nichtbedenken der Gefährdung fremder Interessen liegt ein qualifiziertes Verschulden des Beschwerdeführers. Da die qualifizierte Gefahr ebenso gegeben ist, sind die Voraussetzungen einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften erfüllt (E. 4.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · FAHRLÄSSIGE TÖTUNG FÜHRERAUSWEISENTZUG LASTWAGEN RÜCKSICHTSLOSIGKEIT SCHWERE WIDERHANDLUNG TROTTOIR · Rechtsnormen: · Art. 117 StGB Art. 16c Abs. I lit. a SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3