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VB.2020.00847 • VG ZH VB.2020.00847 KI-generiert

Medical Inability to Learn Language Not Sufficient for Early Settlement Permit

Geschäftsnummer VB.2020.00847
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant sought early issuance of a settlement permit, claiming medical inability to learn a foreign language, supported by physician certificates. The court found these certificates to be mere favors and concluded that deviating from the required language proficiency for an early settlement permit was not justified. Therefore, the refusal to grant the permit early was upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Niederlassungsbewilligung | [Verzicht auf den Nachweis genügender Sprachkenntnisse für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung] Die vom Beschwerdeführer beigebrachten ärztlichen Bestätigungen, wonach er aus medizinischen Gründen keine Fremdsprache erlernen könne, haben Gefälligkeitscharakter. Der Schluss der Vorinstanzen, ein Abweichen von den für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung vorausgesetzten Sprachkompetenzen sei nicht gerechtfertigt, bzw. deren Weigerung, dem Beschwerdeführer vorzeitig die Niederlassungsbewilligung zu erteilen, ist nicht rechtsverletzend (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Sprachschwierigkeiten Schadenregulierung verspätetes Asylgesuch Baubewilligungspflicht beschränkte Handlungsfähigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34 Abs. IV AIG

Cited as the legal basis for refusing the early granting of the settlement permit.

Art. 62 Abs. Ibis VZAE

Cited as the legal basis for refusing the early granting of the settlement permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00847

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00847 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.04.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Niederlassungsbewilligung · [Verzicht auf den Nachweis genügender Sprachkenntnisse für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung] Die vom Beschwerdeführer beigebrachten ärztlichen Bestätigungen, wonach er aus medizinischen Gründen keine Fremdsprache erlernen könne, haben Gefälligkeitscharakter.

Der Schluss der Vorinstanzen, ein Abweichen von den für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung vorausgesetzten Sprachkompetenzen sei nicht gerechtfertigt, bzw. deren Weigerung, dem Beschwerdeführer vorzeitig die Niederlassungsbewilligung zu erteilen, ist nicht rechtsverletzend (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNGSPFLICHT VORZEITIGE ERTEILUNG DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 34 Abs. IV AIG Art. 62 Abs. Ibis VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4