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VB.2020.00816 • VG ZH VB.2020.00816 KI-generiert

Employment Termination Following Rejection of Reassigned Position

Geschäftsnummer VB.2020.00816
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The employment relationship was terminated because the employee rejected a reassigned position offered during a reorganization, which included a three-month probationary period with a seven-day notice of termination, as these new terms constituted a significant deterioration of job protection after approximately 5.5 years of service, meaning no objective reason for the termination existed. The court upheld the lower instance's decision regarding the amount of compensation awarded and the correct start date for interest accrual, dismissing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung | [Das Anstellungsverhältnis wurde aufgelöst, da die Beschwerdegegnerin die ihr im Rahmen einer Reorganisation angebotene Stelle aufgrund der damit verbundenen Probezeit inklusive siebentägiger Kündigungsfrist nicht annahm.] Die Stelle der Beschwerdegegnerin wurde im Rahmen einer Reorganisation aufgelöst. Im Anstellungsvertrag für die neue Stelle sollte eine Probezeit von drei Monaten, verbunden mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, vereinbart werden (E. 3.1). Diese (neuen) Anstellungsbedingungen waren der Beschwerdegegnerin offenkundig nicht zumutbar. Denn damit hätte sie nach rund 5,5 Dienstjahren eine massive Verschlechterung ihres Kündigungsschutzes akzeptieren müssen. Demnach lag kein sachlicher Grund für eine Kündigung vor (E. 3.3). Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 4.2). Der Beginn der Zinspflicht wurde korrekt festgelegt (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsangebot Probezeit Kündigungsfrist Umwandlung von Arbeitsplätzen Umzug von Beschäftigten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 18 Abs. 3 PG

This provision was the main ground for rejecting the appeal concerning the termination of employment.

§ 29a VRG

This provision was applied to rule on the interest rate calculation regarding the compensation awarded.

§ 18 Abs. 2 PG

This provision was applied to rule on the interest rate calculation regarding the compensation awarded.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00816

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00816 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.04.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · [Das Anstellungsverhältnis wurde aufgelöst, da die Beschwerdegegnerin die ihr im Rahmen einer Reorganisation angebotene Stelle aufgrund der damit verbundenen Probezeit inklusive siebentägiger Kündigungsfrist nicht annahm.] Die Stelle der Beschwerdegegnerin wurde im Rahmen einer Reorganisation aufgelöst.

Im Anstellungsvertrag für die neue Stelle sollte eine Probezeit von drei Monaten, verbunden mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, vereinbart werden (E. 3.1). Diese (neuen) Anstellungsbedingungen waren der Beschwerdegegnerin offenkundig nicht zumutbar. Denn damit hätte sie nach rund 5,5 Dienstjahren eine massive Verschlechterung ihres Kündigungsschutzes akzeptieren müssen. Demnach lag kein sachlicher Grund für eine Kündigung vor (E. 3.3). Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 4.2).

Der Beginn der Zinspflicht wurde korrekt festgelegt (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · KÜNDIGUNGSFRIST KÜNDIGUNGSSCHUTZ PROBEZEIT REORGANISATION ZINS ZINSENLAUF · Rechtsnormen: · § 18 Abs. 2 PG § 18 Abs. 3 PG § 29a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3