Employment Termination Following Rejection of Reassigned Position
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe employment relationship was terminated because the employee rejected a reassigned position offered during a reorganization, which included a three-month probationary period with a seven-day notice of termination, as these new terms constituted a significant deterioration of job protection after approximately 5.5 years of service, meaning no objective reason for the termination existed. The court upheld the lower instance's decision regarding the amount of compensation awarded and the correct start date for interest accrual, dismissing the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichKündigung | [Das Anstellungsverhältnis wurde aufgelöst, da die Beschwerdegegnerin die ihr im Rahmen einer Reorganisation angebotene Stelle aufgrund der damit verbundenen Probezeit inklusive siebentägiger Kündigungsfrist nicht annahm.] Die Stelle der Beschwerdegegnerin wurde im Rahmen einer Reorganisation aufgelöst. Im Anstellungsvertrag für die neue Stelle sollte eine Probezeit von drei Monaten, verbunden mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, vereinbart werden (E. 3.1). Diese (neuen) Anstellungsbedingungen waren der Beschwerdegegnerin offenkundig nicht zumutbar. Denn damit hätte sie nach rund 5,5 Dienstjahren eine massive Verschlechterung ihres Kündigungsschutzes akzeptieren müssen. Demnach lag kein sachlicher Grund für eine Kündigung vor (E. 3.3). Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 4.2). Der Beginn der Zinspflicht wurde korrekt festgelegt (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was the main ground for rejecting the appeal concerning the termination of employment.
This provision was applied to rule on the interest rate calculation regarding the compensation awarded.
This provision was applied to rule on the interest rate calculation regarding the compensation awarded.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00816
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221240&W10_KEY=13317039&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00816 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.04.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · [Das Anstellungsverhältnis wurde aufgelöst, da die Beschwerdegegnerin die ihr im Rahmen einer Reorganisation angebotene Stelle aufgrund der damit verbundenen Probezeit inklusive siebentägiger Kündigungsfrist nicht annahm.] Die Stelle der Beschwerdegegnerin wurde im Rahmen einer Reorganisation aufgelöst.
Im Anstellungsvertrag für die neue Stelle sollte eine Probezeit von drei Monaten, verbunden mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, vereinbart werden (E. 3.1). Diese (neuen) Anstellungsbedingungen waren der Beschwerdegegnerin offenkundig nicht zumutbar. Denn damit hätte sie nach rund 5,5 Dienstjahren eine massive Verschlechterung ihres Kündigungsschutzes akzeptieren müssen. Demnach lag kein sachlicher Grund für eine Kündigung vor (E. 3.3). Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 4.2).
Der Beginn der Zinspflicht wurde korrekt festgelegt (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · KÜNDIGUNGSFRIST KÜNDIGUNGSSCHUTZ PROBEZEIT REORGANISATION ZINS ZINSENLAUF · Rechtsnormen: · § 18 Abs. 2 PG § 18 Abs. 3 PG § 29a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3