Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00797 • VG ZH VB.2020.00797 KI-generiert

Somali National's Residence Permit Appeal and Review of Provisional Admission Status

Geschäftsnummer VB.2020.00797
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the appeal of a Somali national, who had been under provisional admission for approximately nineteen years and was residing in the country with her three locally born children, seeking a residence permit. The court reasoned that applications for a residence permit by provisionally admitted persons residing in the country for over five years require a detailed review, specifically considering the unique situation of such individuals when assessing a hardship case. The court found the prior administrative directive regarding provisional admission unlawful for improperly requiring the cumulative fulfillment of consideration criteria and ruled that the lower authority's overall assessment was illegal because it undervalued the appellant's long stay in the country and insufficiently recognized her serious efforts toward successful (economic) integration.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine vorläufig aufgenommene Somalierin, die sich seit rund 19 Jahren in der Schweiz aufhält, und deren drei hier geborenen somalischen Kinder] Bei vorläufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, ist ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung vertieft zu prüfen. Dabei ist der besonderen Situation vorläufig aufgenommener Personen bei der Prüfung eines Härtefalls Rechnung zu tragen (E. 3). Die "Weisung Vorläufige Aufnahme" des Beschwerdegegners erweist sich in verschiedener Hinsicht als bundesrechtswidrig. Insbesondere ist nicht haltbar, wenn die Weisung die kumulative Erfüllung der zu berücksichtigenden Kriterien verlangt (zum Ganzen E. 4). Die vorinstanzliche Gesamtabwägung erweist sich als rechtswidrig, da sie dem langjährigen Aufenthalt der Beschwerdeführenden in der Schweiz zu wenig Gewicht beigemessen und ausserdem die ernsthaften Bemühungen der Beschwerdeführerin 1 um eine erfolgreiche (wirtschaftliche) Integration zu wenig berücksichtigt hat (zum Ganzen E. 5.2 ff.). Gegenstandslosigkeit UP, Gutheissung URB. Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufenthaltsbewilligungen vorläufige Aufnahme illegaler Aufenthalt Dienstrechtliche Stellungen Prüfung des Asylgesuchs schwerer Härtefall

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG

This provision appears to be the substantive legal basis for granting the residence permit based on humanitarian considerations/hardship, which justifies the final order.

Art. 84 Abs. 5 AIG

This provision likely relates to the specific regulations concerning persons granted temporary admission, forming the basis for reviewing the application under specific conditions.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00797

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221470&W10_KEY=13317036&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00797 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.07.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine vorläufig aufgenommene Somalierin, die sich seit rund 19 Jahren in der Schweiz aufhält, und deren drei hier geborenen somalischen Kinder] Bei vorläufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, ist ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung vertieft zu prüfen.

Dabei ist der besonderen Situation vorläufig aufgenommener Personen bei der Prüfung eines Härtefalls Rechnung zu tragen (E. 3). Die "Weisung Vorläufige Aufnahme" des Beschwerdegegners erweist sich in verschiedener Hinsicht als bundesrechtswidrig. Insbesondere ist nicht haltbar, wenn die Weisung die kumulative Erfüllung der zu berücksichtigenden Kriterien verlangt (zum Ganzen E. 4). Die vorinstanzliche Gesamtabwägung erweist sich als rechtswidrig, da sie dem langjährigen Aufenthalt der Beschwerdeführenden in der Schweiz zu wenig Gewicht beigemessen und ausserdem die ernsthaften Bemühungen der Beschwerdeführerin 1 um eine erfolgreiche (wirtschaftliche) Integration zu wenig berücksichtigt hat (zum Ganzen E. 5.2 ff.).

Gegenstandslosigkeit UP, Gutheissung URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG HÄRTEFALL HÄRTEFALLBEWILLIGUNG INTEGRATION INTEGRATIONSKRITERIEN VERWALTUNGSVERORDNUNG VORLÄUFIGE AUFNAHME · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG Art. 84 Abs. 5 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2