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VB.2020.00795 • VG ZH VB.2020.00795 KI-generiert

Residence Permit Appeal Based on Marital Ties Versus Social Assistance Dependency

Geschäftsnummer VB.2020.00795
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A non-citizen married to a citizen, who had lived abroad with her husband for eighteen years before moving to the jurisdiction over four years prior, appealed the non-renewal of her residence permit due to dependency on social assistance, which was largely considered self-inflicted. The court reasoned that although the ground for withdrawal due to social assistance dependency was met, the state's financial interest was currently outweighed by the private interest of the appellant to remain with her ailing husband, leading to a conditional approval of the appeal requiring submission to the Federal Migration Authority for consent, accompanied by a renewed warning to the appellant.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit. Die Beschwerdeführerin ist mit einem Schweizer verheiratet. Die Ehegatten haben 18 Jahre im Heimatland der Bescherdeführerin gelebt; sie leben seit über vier Jahren in der Schweiz.] Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin den Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit erfüllt (E. 2.3). Die Sozialhilfeabhängigkeit der Beschwerdeführerin hat als teilweise selbstverschuldet zu gelten (E. 2.3.3). Das finanzielle öffentliche Interesse vermag das private Interesse am Verbleib beim gesundheitlich angeschlagenen Ehemann derzeit jedoch nicht aufzuwiegen (E. 2.3.3). Die Beschwerdeführerin wird erneut verwarnt (E. 2.4). Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin ist dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten (E. 2.5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Sozialhilfe Aufenthaltsbewilligung Familiennachzugsbewilligung Familienstand ausländischer Ehegatte
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00795

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00795 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.02.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit. Die Beschwerdeführerin ist mit einem Schweizer verheiratet. Die Ehegatten haben 18 Jahre im Heimatland der Bescherdeführerin gelebt; sie leben seit über vier Jahren in der Schweiz.] Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin den Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit erfüllt (E. 2.3).

Die Sozialhilfeabhängigkeit der Beschwerdeführerin hat als teilweise selbstverschuldet zu gelten (E. 2.3.3). Das finanzielle öffentliche Interesse vermag das private Interesse am Verbleib beim gesundheitlich angeschlagenen Ehemann derzeit jedoch nicht aufzuwiegen (E. 2.3.3). Die Beschwerdeführerin wird erneut verwarnt (E. 2.4). Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin ist dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten (E. 2.5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT · Rechtsnormen:

· - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3