Expulsion Followed by Repeated Fictitious Employment Contract Submissions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn individual, previously expelled from the country following a final decision due to reliance on social assistance, repeatedly sought readmission as an employee, submitting employment contracts with the children's father which were consistently deemed fictitious. The court reasoned that the repeated submission of essentially the same fictitious contracts between the same parties did not constitute a material change in the factual circumstances, meaning the applicant failed to demonstrate a change in the relevant factual or legal situation necessary to warrant a substantive review of their request for the reissuance of an EU/EFTA residence permit at the time of the migration authority's decision, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [(Wieder-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Die Beschwerdeführerin wurde wegen Sozialhilfeabhängigkeit rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen. Sie hat mehrfach um Wiederzulassung als Arbeitsnehmerin ersucht. Die eingereichten Arbeitsverträge mit dem Vater ihrer Kinder wurden immer als fingiert beurteilt.] Die Produktion von immer neuen Arbeitsverträgen zwischen den immer gleichen Vertragspartnern stellt keine wesentliche Änderung des Sachverhalts dar. Mangels Darlegung einer Veränderung der massgeblichen Sach- oder Rechtslage hatte die Beschwerdeführerin somit zum Zeitpunkt des migrationsamtlichen Entscheids keinen Anspruch auf materielle Prüfung ihres Gesuchs um (Wieder-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 2). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision regulates the allocation of court costs, which was applied in the dispositive.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00793
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00793 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.12.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [(Wieder-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Die Beschwerdeführerin wurde wegen Sozialhilfeabhängigkeit rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen. Sie hat mehrfach um Wiederzulassung als Arbeitsnehmerin ersucht. Die eingereichten Arbeitsverträge mit dem Vater ihrer Kinder wurden immer als fingiert beurteilt.] Die Produktion von immer neuen Arbeitsverträgen zwischen den immer gleichen Vertragspartnern stellt keine wesentliche Änderung des Sachverhalts dar.
Mangels Darlegung einer Veränderung der massgeblichen Sach- oder Rechtslage hatte die Beschwerdeführerin somit zum Zeitpunkt des migrationsamtlichen Entscheids keinen Anspruch auf materielle Prüfung ihres Gesuchs um (Wieder-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 2). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ARBEITNEHMER SOZIALHILFE SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT WIEDERZULASSUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3