Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00786 • VG ZH VB.2020.00786 KI-generiert

Bidder's Challenge to Procurement Award Criteria Denied

Geschäftsnummer VB.2020.00786
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A second-place bidder challenged the award criteria in a public procurement process, but did not seek to win the contract or restart the process. Instead, they requested the award decision be overturned and returned for reassessment. The court ruled that during a reassessment, the awarding authority could consider excluding bidders, and since the authority indicated potential exclusion of the challenger, the court must examine whether grounds for exclusion exist to determine if the challenger has a realistic chance of winning. The court ultimately declined to enter the case.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Legitimation. Die zweitplatzierte Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Zuschlagskriterien. Indes verlangt sie nicht, dass ihr der Zuschlag erteilt wird oder dass das Submissionsverfahren wiederholt wird, sondern bloss, dass der Zuschlagsentscheid vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vergabestelle zurückgewiesen wird. Im Rahmen der geforderten generellen Neubeurteilung durch die Vergabestelle wäre es der Beschwerdegegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, auch über den Ausschluss von Anbieterinnen zu befinden; über einen Ausschluss kann noch mit dem Zuschlagsentscheid befunden werden. Da die Beschwerdegegnerin für den Fall einer Rückweisung bereits ankündigt, dass sie die Beschwerdeführerin ausschliessen müsste, ist für die Beurteilung, ob eine realistische Chance der Beschwerdeführerin besteht, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen, mithin zu prüfen, ob gegen sie Ausschlussgründe vorliegen (E. 2.2.1). Die Beschwerdegegnerin könnte die Beschwerdeführerin im Rahmen der von ihr geforderten Neubeurteilung aus mehreren Gründen vom Verfahren ausschliessen (E. 2.2.2-2.2.5). Nichteintreten.

Schlagwörter

KI-generiert
Ausschluss eines Anbieters Vergabe öffentlicher Aufträge Zuschlagskriterien Zulässige Gründe Ergebnislose Ausschreibung Offertbewertung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 199 OR
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
Art. 210 OR
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
§ 4a Abs. 1 lit. b IVöB-BeitrittsG
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
§ 28 lit. h SubmV
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
§ 21 Abs. 1 VRG
Cited for the inadmissibility of the appeal.
§ 70 VRG
Cited for the inadmissibility of the appeal.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 4a Abs. 1 lit. b IVöB-BeitrittsG

Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.

Art. 199 OR

Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.

Art. 210 OR

Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.

§ 28 lit. h SubmV

Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.

§ 21 Abs. 1 VRG

Cited for the inadmissibility of the appeal.

§ 70 VRG

Cited for the inadmissibility of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00786

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00786 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Legitimation. Die zweitplatzierte Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Zuschlagskriterien. Indes verlangt sie nicht, dass ihr der Zuschlag erteilt wird oder dass das Submissionsverfahren wiederholt wird, sondern bloss, dass der Zuschlagsentscheid vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vergabestelle zurückgewiesen wird.

Im Rahmen der geforderten generellen Neubeurteilung durch die Vergabestelle wäre es der Beschwerdegegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, auch über den Ausschluss von Anbieterinnen zu befinden; über einen Ausschluss kann noch mit dem Zuschlagsentscheid befunden werden. Da die Beschwerdegegnerin für den Fall einer Rückweisung bereits ankündigt, dass sie die Beschwerdeführerin ausschliessen müsste, ist für die Beurteilung, ob eine realistische Chance der Beschwerdeführerin besteht, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen, mithin zu prüfen, ob gegen sie Ausschlussgründe vorliegen (E. 2.2.1).

Die Beschwerdegegnerin könnte die Beschwerdeführerin im Rahmen der von ihr geforderten Neubeurteilung aus mehreren Gründen vom Verfahren ausschliessen (E. 2.2.2-2.2.5). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANFORDERUNG AUSSCHLUSS AUS DEM VERFAHREN EIGNUNGSKRITERIEN MUSSKRITERIEN SUBMISSIONSRECHT WARTUNGSKOSTEN WERKMANGEL · Rechtsnormen: · § 4a Abs. 1 lit. b IVöB-BeitrittsG Art. 199 OR Art. 210 OR § 28 lit. h SubmV § 21 Abs. 1 VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3