Bidder's Challenge to Procurement Award Criteria Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA second-place bidder challenged the award criteria in a public procurement process, but did not seek to win the contract or restart the process. Instead, they requested the award decision be overturned and returned for reassessment. The court ruled that during a reassessment, the awarding authority could consider excluding bidders, and since the authority indicated potential exclusion of the challenger, the court must examine whether grounds for exclusion exist to determine if the challenger has a realistic chance of winning. The court ultimately declined to enter the case.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Legitimation. Die zweitplatzierte Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Zuschlagskriterien. Indes verlangt sie nicht, dass ihr der Zuschlag erteilt wird oder dass das Submissionsverfahren wiederholt wird, sondern bloss, dass der Zuschlagsentscheid vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vergabestelle zurückgewiesen wird. Im Rahmen der geforderten generellen Neubeurteilung durch die Vergabestelle wäre es der Beschwerdegegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, auch über den Ausschluss von Anbieterinnen zu befinden; über einen Ausschluss kann noch mit dem Zuschlagsentscheid befunden werden. Da die Beschwerdegegnerin für den Fall einer Rückweisung bereits ankündigt, dass sie die Beschwerdeführerin ausschliessen müsste, ist für die Beurteilung, ob eine realistische Chance der Beschwerdeführerin besteht, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen, mithin zu prüfen, ob gegen sie Ausschlussgründe vorliegen (E. 2.2.1). Die Beschwerdegegnerin könnte die Beschwerdeführerin im Rahmen der von ihr geforderten Neubeurteilung aus mehreren Gründen vom Verfahren ausschliessen (E. 2.2.2-2.2.5). Nichteintreten.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
Cited as a basis for the exclusion of the petitioner from the procedure.
Cited for the inadmissibility of the appeal.
Cited for the inadmissibility of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00786
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00786 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Legitimation. Die zweitplatzierte Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Zuschlagskriterien. Indes verlangt sie nicht, dass ihr der Zuschlag erteilt wird oder dass das Submissionsverfahren wiederholt wird, sondern bloss, dass der Zuschlagsentscheid vom 19. Oktober 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vergabestelle zurückgewiesen wird.
Im Rahmen der geforderten generellen Neubeurteilung durch die Vergabestelle wäre es der Beschwerdegegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, auch über den Ausschluss von Anbieterinnen zu befinden; über einen Ausschluss kann noch mit dem Zuschlagsentscheid befunden werden. Da die Beschwerdegegnerin für den Fall einer Rückweisung bereits ankündigt, dass sie die Beschwerdeführerin ausschliessen müsste, ist für die Beurteilung, ob eine realistische Chance der Beschwerdeführerin besteht, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen, mithin zu prüfen, ob gegen sie Ausschlussgründe vorliegen (E. 2.2.1).
Die Beschwerdegegnerin könnte die Beschwerdeführerin im Rahmen der von ihr geforderten Neubeurteilung aus mehreren Gründen vom Verfahren ausschliessen (E. 2.2.2-2.2.5). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANFORDERUNG AUSSCHLUSS AUS DEM VERFAHREN EIGNUNGSKRITERIEN MUSSKRITERIEN SUBMISSIONSRECHT WARTUNGSKOSTEN WERKMANGEL · Rechtsnormen: · § 4a Abs. 1 lit. b IVöB-BeitrittsG Art. 199 OR Art. 210 OR § 28 lit. h SubmV § 21 Abs. 1 VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3