Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00771 • VG ZH VB.2020.00771 KI-generiert

Challenge to Professional Association Registration Mooted by Amendment

Geschäftsnummer VB.2020.00771
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A petitioner challenged a supervisory commission's decision approving the registration of a professional association for lawyers, arguing that its organizational structure did not comply with federal court jurisprudence regarding the requirements for such entities under the relevant federal law provision. However, the professional association promptly amended its articles of association during the appeal proceedings, leading the court to deem the appeal moot because the issue had become purely theoretical, even though the requirement for current legal interest must generally be maintained, concluding the matter was disposed of as having become without object.

Legislator-Regeste

Amtlich

Überprüfung Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft | Anforderungen an Anwaltskörperschaft: Gegenstandslosigkeit infolge Statutenänderung. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Organisationsform der Beschwerdegegnerin 1 entspreche nicht der zu Art. 8 Abs 1 lit. d BGFA ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung, und focht den Entscheid der Aufsichtskommission an, welche den Registereintrag der Anwaltskörperschaft genehmigt hatte. Die Beschwerdegegnerin 1 passte umgehend ihre Statuten an, was im Beschwerdeverfahren als Novum zu berücksichtigen ist. Vom Erfordernis eines aktuellen Rechtsschutzinteresses ist nicht abzuweichen, da es sich nur noch um eine theoretische Frage handelt, welche sich überdies jederzeit wieder stellen und überprüft werden könnte. Abschreibung als gegenstandslos geworden.

Schlagwörter

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Berufsverband Statuten juristische Person Leitverfahren Änderung einer Genehmigung Einrede der Verfassungswidrigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00771

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00771 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.02.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Anwaltsrecht · Betreff: · Überprüfung Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft · Anforderungen an Anwaltskörperschaft: Gegenstandslosigkeit infolge Statutenänderung. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Organisationsform der Beschwerdegegnerin 1 entspreche nicht der zu Art. 8 Abs 1 lit. d BGFA ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung, und focht den Entscheid der Aufsichtskommission an, welche den Registereintrag der Anwaltskörperschaft genehmigt hatte.

Die Beschwerdegegnerin 1 passte umgehend ihre Statuten an, was im Beschwerdeverfahren als Novum zu berücksichtigen ist. Vom Erfordernis eines aktuellen Rechtsschutzinteresses ist nicht abzuweichen, da es sich nur noch um eine theoretische Frage handelt, welche sich überdies jederzeit wieder stellen und überprüft werden könnte. Abschreibung als gegenstandslos geworden. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4