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VB.2020.00735 • VG ZH VB.2020.00735 KI-generiert

DUI Abstinence Violation and License Revocation Upheld

Geschäftsnummer VB.2020.00735
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a precautionary revocation of a driver's license after a driver failed to comply with an abstinence requirement following a drunk driving offense. The driver's hair sample analysis revealed an EtG value slightly above the threshold, indicating alcohol consumption despite the court-ordered abstinence. The court reasoned that the slight exceedance was sufficient to demonstrate the violation of the abstinence obligation and that the revocation was proportionate, even considering the driver's partial reliance on a vehicle for work.

Legislator-Regeste

Amtlich

Vorsorglicher Führerausweisentzug | Vorsorglicher Führerausweisentzug nach Verstoss gegen Abstinenzauflage. Nach einer Trunkenheitsfahrt hatte der Beschwerdeführer eine Alkoholabstinenz unter Verlaufskontrolle einzuhalten. Anlässlich der damit geforderten Haaranalyse im Juni 2020 wurde beim Beschwerdeführer ein EtG-Wert von 10 pg/mg festgestellt, worauf ihm der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde (E. 2). Auf das Messergebnis ist im vorliegenden Verfahren betreffend den vorsorglichen Sicherungsentzug abzustellen, da es nach unten und nach oben mit der gleichen Messunsicherheit behaftet ist. Die nur geringfügige Überschreitung des Grenzwerts ändert dabei nichts am erstellten Alkoholkonsum, wodurch die Abstinenzauflage missachtet ist (E. 3.4). Obschon der Beschwerdeführer beruflich zum Teil auf das Auto angewiesen ist, erweist sich der vorliegende Führerausweisentzug als verhältnismässig (E. 3.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Entzug der Konzession wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand Verhältnismässigkeitserfordernisse Verletzung der Verkehrsregeln Freistellung vom Verbot Fahren trotz Führerausweisentzugs

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16 Abs. 1 SVG

Cited as the legal basis for the precautionary revocation of the driving license due to violation of abstinence requirements.

Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG

Cited as the legal basis for the precautionary revocation of the driving license when the conditions for withdrawal are met.

Art. 30 VZV

Cited as the legal basis regarding the requirement to submit to abstinence controls.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00735

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00735 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.12.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Vorsorglicher Führerausweisentzug · Vorsorglicher Führerausweisentzug nach Verstoss gegen Abstinenzauflage. Nach einer Trunkenheitsfahrt hatte der Beschwerdeführer eine Alkoholabstinenz unter Verlaufskontrolle einzuhalten. Anlässlich der damit geforderten Haaranalyse im Juni 2020 wurde beim Beschwerdeführer ein EtG-Wert von 10 pg/mg festgestellt, worauf ihm der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde (E. 2).

Auf das Messergebnis ist im vorliegenden Verfahren betreffend den vorsorglichen Sicherungsentzug abzustellen, da es nach unten und nach oben mit der gleichen Messunsicherheit behaftet ist. Die nur geringfügige Überschreitung des Grenzwerts ändert dabei nichts am erstellten Alkoholkonsum, wodurch die Abstinenzauflage missachtet ist (E. 3.4). Obschon der Beschwerdeführer beruflich zum Teil auf das Auto angewiesen ist, erweist sich der vorliegende Führerausweisentzug als verhältnismässig (E. 3.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · ALKOHOLABSTINENZ ALKOHOLPROBLEMATIK AUFLAGEN ZUM FÜHRERAUSWEIS FAHREIGNUNG HAARANALYSE VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG · Rechtsnormen:

· Art. 16 Abs. I SVG Art. 16d Abs. I lit. b SVG Art. 30 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3