Iranian National Denied Swiss Residence Permit for Retirement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn Iranian national born in 1949, who has visited Switzerland for several weeks or months annually for the past 20 years to see her daughter and granddaughter, sought a residence permit for retirement in Switzerland. The court upheld the lower instance's decision that the applicant did not possess special personal ties to Switzerland, finding that her visits were primarily for family and that the intensity of other social contacts was questionable, especially given her limited German language skills. Therefore, her request for a residence permit was denied.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung für Rentnerin | [Die 1949 geborene iranische Staatsangehörige ersucht um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz, wo ihre Tochter und ihre Enkelin leben.] Der Beschwerdeführerin ist zugutezuhalten, dass sie sich seit 20 Jahren jedes Jahr für mehrere Wochen bzw. Monate in der Schweiz aufgehalten hat. Der Zweck ihrer Aufenthalte bestand jedoch vorwiegend darin, ihre Tochter und ihre Enkelin zu besuchen. Zwar hat sie während ihrer Aufenthalte in der Schweiz auch Kontakte zu anderen Personen geknüpft; es ist aber fraglich, wie intensiv diese Kontakte tatsächlich sind. So ist bereits unklar, wie sich die Beschwerdeführerin in der Schweiz verständigt, da sie offenbar nur sehr wenig Deutsch spricht. Insgesamt erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, zumindest nicht als rechtsverletzend (E. 3.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely serves as the legal basis for granting or denying residency permits, and its application here would be tied to the specific requirements for a pensioner's residency permit.
This provision likely pertains to the conditions or requirements for visa and residency permits, and is relevant to the assessment of the applicant's situation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00727
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00727 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung für Rentnerin · [Die 1949 geborene iranische Staatsangehörige ersucht um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zur erwerbslosen Wohnsitznahme in der Schweiz, wo ihre Tochter und ihre Enkelin leben.] Der Beschwerdeführerin ist zugutezuhalten, dass sie sich seit 20 Jahren jedes Jahr für mehrere Wochen bzw. Monate in der Schweiz aufgehalten hat.
Der Zweck ihrer Aufenthalte bestand jedoch vorwiegend darin, ihre Tochter und ihre Enkelin zu besuchen. Zwar hat sie während ihrer Aufenthalte in der Schweiz auch Kontakte zu anderen Personen geknüpft; es ist aber fraglich, wie intensiv diese Kontakte tatsächlich sind. So ist bereits unklar, wie sich die Beschwerdeführerin in der Schweiz verständigt, da sie offenbar nur sehr wenig Deutsch spricht. Insgesamt erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Beschwerdeführerin verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, zumindest nicht als rechtsverletzend (E. 3.5).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE PERSÖNLICHE BEZIEHUNG ZUR SCHWEIZ RENTNERBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 28 AIG Art. 25 VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4