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VB.2020.00724 • VG ZH VB.2020.00724 KI-generiert

Repayment of Social Assistance Due to Undisclosed Cohabitation

Geschäftsnummer VB.2020.00724
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld a decision regarding the repayment of undue social assistance because the recipient failed to inform the authorities about the temporary cohabitation of his nephew and the nephew's partner, leading to an overpayment of basic needs and rent. The court reasoned that when multiple individuals share a dwelling, a joint household or family-like community is generally presumed, placing the burden of proof on the recipient to demonstrate entirely or partially separate household management, a burden the appellant failed to meet with unsubstantiated arguments.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe. [Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Wenn jemand mit weiteren Personen in einer Wohnung lebt, ist normalerweise ein gemeinsamer Haushalt bzw. eine familienähnliche Gemeinschaft zu vermuten, womit es gegebenenfalls Sache des Sozialhilfeempfängers ist, eine ganz oder teilweise getrennte Haushaltsführung nachzuweisen und so die Vermutung umzustossen (E. 2.3.3). Der Beschwerdeführer bestreitet weder, im fraglichen Zeitraum für den Grundbedarf und die Mietkosten die von den Vorinstanzen aufgeführten Beträge erhalten zu haben, noch, dass er die Beschwerdegegnerin nicht über den (vorübergehenden) Einzug seines Neffen und dessen Partnerin informierte. Sodann gelingt es ihm mit seinen unsubstanziierten Ausführungen auch mit Beschwerde nicht, die Vermutung eines gemeinsamen Haushalts bzw. einer familienähnlichen Gemeinschaft umzustossen und eine ganz oder teilweise getrennte Haushaltsführung nachzuweisen (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Sozialhilfebezüger Beweislast gemeinsamer Haushalt Amtshilfe Beistandspflicht Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 lit. a SHG

This provision is cited in the context of the legal basis for the obligation to reimburse unduly received social assistance, which is the core issue resolved in the final orders.

§ 18 Abs. I SHG

This provision is cited as part of the legal basis governing the case concerning the claim for reimbursement.

§ 28 SHV

This provision is cited as part of the legal basis governing the case concerning the claim for reimbursement.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00724

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00724 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.01.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.03.2021 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe. [Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Wenn jemand mit weiteren Personen in einer Wohnung lebt, ist normalerweise ein gemeinsamer Haushalt bzw. eine familienähnliche Gemeinschaft zu vermuten, womit es gegebenenfalls Sache des Sozialhilfeempfängers ist, eine ganz oder teilweise getrennte Haushaltsführung nachzuweisen und so die Vermutung umzustossen (E. 2.3.3).

Der Beschwerdeführer bestreitet weder, im fraglichen Zeitraum für den Grundbedarf und die Mietkosten die von den Vorinstanzen aufgeführten Beträge erhalten zu haben, noch, dass er die Beschwerdegegnerin nicht über den (vorübergehenden) Einzug seines Neffen und dessen Partnerin informierte. Sodann gelingt es ihm mit seinen unsubstanziierten Ausführungen auch mit Beschwerde nicht, die Vermutung eines gemeinsamen Haushalts bzw. einer familienähnlichen Gemeinschaft umzustossen und eine ganz oder teilweise getrennte Haushaltsführung nachzuweisen (E. 3.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT FAMILIENÄHNLICHE GEMEINSCHAFT GEMEINSAMER HAUSHALT RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT VERMUTUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 18 Abs. I SHG § 26 lit. a SHG § 28 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4