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VB.2020.00701 • VG ZH VB.2020.00701 KI-generiert

Residence Permit for Polish National with Prior Convictions

Geschäftsnummer VB.2020.00701
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A Polish national working in the jurisdiction maintained an entitlement to a residence permit under the Agreement on the Free Movement of Persons due to his employment, despite holding two prior criminal convictions from a foreign jurisdiction. The court ruled in favor of granting the permit because the existing criminal judgments did not indicate a current serious threat to public safety, as multiple foreign judicial authorities confirmed the applicant's now-consolidated character and provided sufficient basis to expect sustained positive personal development.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA an einen 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen trotz zwei deutschen Straferkenntnissen] Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Polens und geht in der Schweiz einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nach; er hat damit einen freizügigkeitsrechtlichen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (E. 4.1). Aus den beiden von ihm erwirkten (ausländischen) Strafurteilen ergibt sich keine aktuelle schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, zumal mehrere deutsche Justizbehörden übereinstimmend von einer nunmehr gefestigten Persönlichkeit des Beschwerdeführers ausgehen und demnach genügend Anhaltspunkte für eine nachhaltige positive Entwicklung des Beschwerdeführers bestehen (E. 4.3 f.). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen bisheriger Rechtsstatus Mehrfachbeschäftigung strafrechtliche Drohung Einbürgerung Polizeibewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 FZA

This provision, governing the right of entry and residence for EU/EFTA citizens, is the main basis for granting the appeal and issuing the residence permit.

Art. 5 Anhang I FZA

This provision was cited in relation to the conditions for residence permits, forming part of the legal basis for the decision.

Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA

This provision concerning the refusal of a residence permit based on public policy or security was considered in the context of the final order allowing the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00701

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00701 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.03.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA an einen 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen trotz zwei deutschen Straferkenntnissen] Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Polens und geht in der Schweiz einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nach; er hat damit einen freizügigkeitsrechtlichen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (E. 4.1).

Aus den beiden von ihm erwirkten (ausländischen) Strafurteilen ergibt sich keine aktuelle schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, zumal mehrere deutsche Justizbehörden übereinstimmend von einer nunmehr gefestigten Persönlichkeit des Beschwerdeführers ausgehen und demnach genügend Anhaltspunkte für eine nachhaltige positive Entwicklung des Beschwerdeführers bestehen (E. 4.3 f.). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSLÄNDISCHES URTEIL GEGENWÄRTIGE GEFÄHRDUNG ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG STRAFFÄLLIGKEIT · Rechtsnormen:

· Art. 4 FZA Art. 5 Anhang I FZA Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3