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VB.2020.00650 • VG ZH VB.2020.00650 KI-generiert

Non-Citizen Residence Permit Denial Due to Extended Absences

Geschäftsnummer VB.2020.00650
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A non-citizen sought a residence permit following the end of her marriage to a resident citizen, but the court upheld the rejection because her extended stays abroad during the marriage did not count toward the required three-year cohabitation period for a post-marital right of residence under the relevant aliens law, as these absences hindered local integration. The court also found no basis for a right of residence based on freedom of movement, general exceptional hardship, or constitutionally protected ties in the country, although it did consider the COVID-19 pandemic when setting the departure deadline.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) | Nachehelicher Aufenthalt, Nichtberücksichtigung von Auslandaufenthalten bei der Dreijahresfrist. Kognition und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, Absehen von einer Verfahrenssistierung und Verfahrensgegenstand (E. 1). Verneinung eines freizügigkeitsrechtlichen Bleiberechts (E. 2). Die chinesische Beschwerdeführerin war zwar mehr als drei Jahre mit einem hier niedergelassenen deutschen Staatsangehörigen verheiratet, kehrte aber während der Ehe für längere Zeit in ihre Heimat zurück. Diese Auslandaufenthalte sind nicht geeignet, die hiesige Integration zu fördern und deshalb auch nicht an die Dreijahresfrist von Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG anzurechnen, womit die zeitlichen Voraussetzungen für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht nicht erfüllt sind (E. 3). Verneinung eines nachehelichen oder allgemeinen Härtefalls und konventions- oder verfassungsmässig geschützter Beziehungen in der Schweiz; Berücksichtigung der Coronapandemie bei der Ansetzung der Ausreisefrist (E. 4). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5 und 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Ausreisefrist Freizügigkeitsrechte Verlust des Bürgerrechts verzögerter Familiennachzug längerer Auslandsaufenthalt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 50 Abs. I lit. a AIG

The court applied this article to determine that the time spent abroad did not count towards the three-year requirement for a post-marital residence permit.

Art. 96 Abs. I AIG

This article appears to be the basis for the final dismissal of the appeal, as it relates to the substance of the refusal.

Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision was cited in the dispositive section concerning the allocation of court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00650

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00650 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.02.2021 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) · Nachehelicher Aufenthalt, Nichtberücksichtigung von Auslandaufenthalten bei der Dreijahresfrist. Kognition und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, Absehen von einer Verfahrenssistierung und Verfahrensgegenstand (E. 1). Verneinung eines freizügigkeitsrechtlichen Bleiberechts (E. 2).

Die chinesische Beschwerdeführerin war zwar mehr als drei Jahre mit einem hier niedergelassenen deutschen Staatsangehörigen verheiratet, kehrte aber während der Ehe für längere Zeit in ihre Heimat zurück. Diese Auslandaufenthalte sind nicht geeignet, die hiesige Integration zu fördern und deshalb auch nicht an die Dreijahresfrist von Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG anzurechnen, womit die zeitlichen Voraussetzungen für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht nicht erfüllt sind (E. 3). Verneinung eines nachehelichen oder allgemeinen Härtefalls und konventions- oder verfassungsmässig geschützter Beziehungen in der Schweiz;

Berücksichtigung der Coronapandemie bei der Ansetzung der Ausreisefrist (E. 4). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5 und 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLANDAUFENTHALT CHINA CORONA-PANDEMIE CORONAVIRUS DEUTSCHLAND DREIJAHRESFRIST EHELICHE GEMEINSCHAFT GETRENNTLEBEN KANTONSWECHSEL NACHEHELICHER HÄRTEFALL VERLOBT WICHTIGE FAMILIÄRE GRÜNDE WICHTIGE GRÜNDE ZUSAMMENLEBEN · Rechtsnormen: · Art. 2 Abs. II AIG Art. 30 Abs. I lit. b AIG Art. 42 Abs. I AIG Art. 49 AIG Art. 50 Abs. I lit. a AIG Art. 50 Abs. I lit. b AIG Art. 50 Abs. II AIG Art. 58a AIG Art. 61 Abs. II AIG Art. 83 AIG Art. 90 AIG Art. 96 Abs. I AIG Art. 2 FZA Art. 7 FZA Art. 3 Abs. I Anhang I FZA Art. 3 Abs. II lit. a Anhang I FZA Art. 6 Abs. V Anhang I FZA Art. 24 VFP Art. 76 VZAE · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3